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GdP SH: Erhebliche Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Besoldung der Landesbeamten

Kiel/Schleswig.

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig, in einem der am Donnerstag entschiedenen Verfahren gegen die Streichung beziehungsweise Kürzung des Weihnachtsgeldes das Bundesverfassungsgericht anzurufen, erklärt Ingo Schlüter, stellvertretender Vorsitzender des DGB Nord: „Das Verwaltungsgericht hat heute deutlich gemacht, dass es erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität der Kürzung des Weihnachtsgeldes für die Beamtinnen und Beamten – vor allem in den unteren Besoldungsstufen – in Schleswig-Holstein hat.“ Die GdP prüft zwischenzeitlich mögliche Rechtsmittel gegen die abweisenden Urteile für ihre Kläger.

Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger: „Es ist natürlich äußerst bedauerlich, dass das Verwaltungsgericht eine ausreichende Verletzung der Prüfparameter in den mittleren und höheren Besoldungsstufen nicht feststellen konnte. Wir werden gemeinsam mit dem DGB weiter für eine anforderungsgerechte Bezahlung aller Kolleginnen und Kollegen eintreten und erwarten von der Landesregierung eine zügige politische Lösung!“

Die Entscheidung liege beim Bundesverfassungsgericht. Dieses müsse nun entscheiden, ob die Abstände Besoldung - Tarif, Besoldung - Verbraucher und Besoldung zur Grundsicherung ausreichend sein oder eine verfassungswidrige Unteralimentation vorliege, so der DGB weiter..„Die Landesregierung ist nun im Zugzwang! Wer die Attraktivität des öffentlichen Dienstes – auch im Wettbewerb der Länder untereinander - stärken möchte, der kommt um das Weihnachtsgeld nicht herum. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses hat die Landesregierung gegenüber dem DGB angekündigt, das Thema „Sonderzahlung/Weihnachtsgeld“ im ersten Halbjahr 2019 erörtern zu wollen. Wir sind allzeit gesprächsbereit. Aber solange da nichts kommt aus Kiel, werden die DGB-Gewerkschaften mit großer Energie weiter gemeinsam Druck machen, sagte Schlüter abschließend.
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