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Gewerkschaft der Polizei erinnert nach Polizeieinsatz in Glinde an den geforderten Testlauf für Distanz-Elektroimpulsgeräte

GdP SH: Gefahr ist Wegbegleiter der Polizisten

Kiel.

Mit Bestürzung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf den dramatischen Polizeieinsatz in Glinde reagiert. Der Einsatz zeige einmal mehr, mit welchen unberechenbaren Gefahren und Schwierigkeiten der Polizeiberuf verbunden ist. Der Landesvorsitzende der GdP Torsten Jäger dazu: „In einem Bruchteil von Sekunden müssen unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort ad hoc entscheiden, wie zu reagieren ist.“ Zum Alltag des Streifen- und Einsatzdienstes bei der Polizei gehörten diese schnellen Entscheidungen mit großer Tragweite bis hin zu Grundrechtseingriffen der Freiheit der Person und der körperlichen Unversehrtheit. Die Streifen- und Einsatzpolizisten müssten tagtäglich damit rechnen, mit derartigen heiklen Situationen und Entscheidungen rund um die Uhr und unter anderen vielfältigen Stressfaktoren konfrontiert zu werden. „Das ist oft ein Ritt auf der Rasierklinge, denn anschließend müssen diese unter Entscheidungsdruck getroffenen polizeilichen Maßnahmen einer juristischen Überprüfung stand halten“, so Jäger weiter. In dem Zusammenhang macht Jäger auf eine weitere Facette aufmerksam: Die psychischen Folgewirkungen und -belastungen für Polizisten nach einem Schusswaffengebrauch gegen Menschen würden allgemein unterschätzt. „Viele betroffene Kollegen leiden erheblich darunter, auf einen Menschen geschossen zu haben und haben Probleme, dies seelisch zu verarbeiten und bedürfen zumeist einer psychologischen Begleitung“, so der Polizeigewerkschafter.

In diesem Zusammenhang erinnert Jäger auch an die Forderung der GdP, das Distanz-Elektroimpulsgerät (DEIG) als weiteres Einsatzmittel zumindest versuchsweise in einem „Probelauf“ bei ausgebildeten Einsatztrainern im Einzeldienst und Spezialeinheiten zur Verfügung zu stellen. Zur Lösungsfindung bei Fragestellungen, wie beispielsweise die Entscheidung der Zwangsmittelwahl und die Art und Weise des Trainings, sollte auf die Erfahrungen anderer Bundesländer zurückgegriffen werden. Die posttraumatischen Folgen von Schusswaffeneinsätzen durch Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte dürften nicht außer Acht gelassen werden. Dies gebiete vor allem die dem Dienstherrn obliegende Fürsorgepflicht. „Es ist daher zunächst zwingend notwendig, zeitnah die rechtlichen Grundlagen für den DEIG als Einsatzmittel zu schaffen. Dafür bietet sich aktuell die bevorstehende LVwG-Novelle an“, so Jäger abschließend.
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