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Endlich auch Anhebung der Einstiegsämter im Verwaltungsdienst des Justizvollzuges erreicht

Schleswig-Holstein: GdP begrüßt Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften

Kiel.

Die Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein begrüßt den Entwurf des Gesetzes zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften. „Der Wille des Gesetzgebers zur Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Dienstes ist erkennbar. Auch wenn die Regelung zu einer Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) nach wie vor fehle, könne der Gesetzesentwurf durch verschiedene Maßnahmen, zum Beispiel durch die Erhöhung der Anwärterbezüge um 20 beziehunsgweise 40 Euro, die Nachwuchskräftegewinnung unterstützen“, so Torsten Jäger, Landesvorsitzender der GdP. Allerdings sollte sich die Landesregierung gerade nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Versagung des „Beamtenstreikrechts“ damit nicht rühmen. Die Untersagung des Streikrechts bedeute laut Bundesverfassungsgericht nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums eine besondere Verantwortung des Dienstherrn. „Wir fordern daher weiterhin die Rücknahme der Verschlechterungen bei der jährlichen Sonderzahlung und bei der Wochenarbeitszeit!“, so Jäger weiter.

Besonders groß ist die Freude unter den Kolleginnen und Kollegen aus dem Justizvollzug. Hier sollen die Einstiegsämter Verwaltungsdienst von A6 auf A7 angehoben werden. Thorsten Schwarzstock, Vorsitzender der Regionalgruppe Justizvollzug in der GdP: „Wir sind froh, dass die Politik hier endlich erkannt hat, wie wichtig eine Attraktivitätssteigerung in unserem Beruf und eine angemessene Besoldung unserer jungen Kolleginnen und Kollegen ist. Denn die Personalnot im mittleren Verwaltungsdienst in den Schleswig-Holsteinischen Justizvollzugsanstalten ist enorm. Wir finden kaum noch qualifizierte Bewerber, weil wir nicht selber ausbilden und die Bezahlung im Vergleich zur freien Wirtschaft unterdurchschnittlich ist.“

Nachdem zu Jahresbeginn 2016 ein erster wichtiger Schritt in Richtung der von der GdP geforderten zweigeteilten Laufbahn mit der Einführung des Einstiegsamtes A 8 für Polizeibeamtinnen und – beamte sowie Justizvollzugsbeamtinnen und –beamte unternommen worden war, dürfen sich nun auch die künftigen Verwaltungskräfte in den sieben Justizvollzugseinrichtungen des Landes auf das höhere Einstiegsamt freuen. „Dies ist Wertschätzung unserer gesellschaftlich wichtigen Arbeit!“, so Schwarzstock.

Auch die Einführung eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte in Elternzeit sowie natürlich die rückwirkende Wiedereinführung einer Zuwendung bei einer Jubiläumsdienstzeit von 25 Jahren seien begrüßenswert, so Schwarzstock abschließend.
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