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Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten

GdP SH zum überarbeiteten Landesverwaltungsgesetz

Kiel.

Heute wird die Jamaika-Koalition im Kieler Landtag in zweiter Lesung das überarbeitete Landesverwaltungsgesetz beschließen. Über drei Jahre wurde an der Novellierung gearbeitet. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist zu begrüßen, dass auch Schleswig-Holstein endlich den „finalen Rettungsschuss“ normiert. Positiv ist ebenfalls, dass gesetzliche Regelungen zum Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) und zur Bodycam in das Polizeigesetz aufgenommen werden.

Von nun an wird es den Kolleginnen und Kollegen im täglichen Dienst erleichtert, Personen zu untersuchen, von denen ein Infektionsrisiko ausgeht. Die Neufassungen zur Überwachung der Telekommunikation, zum Einsatz von verdeckten Ermittlern, zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung und zur besseren Möglichkeit der Sicherstellung von Sachen zur Eigensicherung werden durch die Gewerkschaft der Polizei ausdrücklich begrüßt.
Der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Sven Neumann kritisiert aber auch weite Teile der Neufassung: „Die Jamaika-Koalition führt zu Personenkontrollen nach § 181 LVwG aus, dass diese nicht rassistisch motiviert sein dürfen. Diese Formulierung ist für unsere Kolleginnen und Kollegen unschädlich, aber völlig überflüssig. Natürlich ist der Gedanke des Artikels 3 Absatz 3 Grundgesetz handlungsleitend. Darauf müssen unsere Kolleginnen und Kollegen nicht noch explizit hingewiesen werden.“
Der Landesvorsitzende der GdP Torsten Jäger nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Burkhard Peters formuliert zum neuen Polizeirecht, „dass Racial Profiling keine Grundlage für gute Polizeiarbeit ist. Da sind wir uns mit der Polizei ganz einig und haben mit der Formulierung im Gesetz ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung gesetzt“. Gleichzeitig werden im aktuellen Haushalt 100.000 Euro für eine Studie und Ansprechstelle zu Rassismus in der Polizei hinterlegt. Alle unsere Bemühungen in Gesprächen, u.a. mit der Innenministerin und mit Bündnis 90/Die Grünen, etwas Konkretes zu gestalten, um den Polizisten und Polizistinnen in Schleswig-Holstein mehr Halt zu geben, sind leider verhallt. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben einen Eid auf die Verfassung geleistet. Die Reduzierung auf eine Formulierung im Polizeirecht ist leider nichts anderes als Symbolpolitik. Die Polizei hätte mehr Vertrauen und Unterstützung verdient. Hier wird leider eine Chance vertan. Das tägliche Handeln unserer Kolleginnen und Kollegen verbietet das sogenannte „Racial Profiling“. Dies ist für uns selbstverständlich!“
Zu den Regelungen der Bodycam führt Sven Neumann aus: „Es ist bedauerlich, dass der Einsatz von Bodycams in Wohnungen nicht gestattet sein wird. Dies wäre ohne Probleme verfassungskonform zu regeln gewesen. Stattdessen werden weitere Beschränkungen eingebaut. Eine Rückkoppelung mit dem Einsatzleiter wird in dynamischen Einsatzlagen nicht möglich sein. Hier geht die Regelungswut an den Erforderlichkeiten der Praxis vorbei.“
Einen groben Schnitzer erlaubt sich der Gesetzgeber bei den Regelungen zur Fesselungen von Personen. Hier wurde in aller Eile die Formulierung „Eine Fixierung ist nach dieser Vorschrift nicht zulässig“ eingebaut. An dieser Stelle zeigt sich einmal mehr, dass Hektik kein gutes Mittel ist. Grundsätzlich sollte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aufgegriffen werden. Eine Fixierung könnte allerdings auch bereits vorliegen, wenn eine Person länger als 30 Minuten gefesselt ist. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern. Ansonsten werden unsere Kolleginnen und Kollegen vor erhebliche Probleme gestellt. Hier wünschen wir uns eine Formulierung, die wie folgt lauten könnte: „Die Anordnung zur Fixierung im Sinne das Artikel 2 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 104 Grundgesetz trifft ein Richter. Bei Gefahr im Verzuge kann dies auch durch Polizeibeamte angeordnet werden.“
Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei war es dringend erforderlich, das Landesverwaltungsgesetz der aktuellen Sicherheitslage anzupassen. Grundsätzlich wäre es aber wünschenswert gewesen, wenn sich die Bundesländer untereinander schneller auf ein Musterpolizeigesetz geeinigt hätten. Daraus hätten dann viele Dinge in Schleswig-Holstein einfließen können. Polizeiliche Arbeit macht nicht an Bundeslandgrenzen halt. Es muss eine größtmögliche Harmonisierung geben. Dieses Musterpolizeigesetz wird nun aber erst nach der Novellierung in SH fertiggestellt. Somit könnte es sein, dass eine erneute Novellierung in absehbarer Zeit notwendig sein wird.
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