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Erfüllungsübernahme: Forderung der JUNGEN-GRUPPE-Saar wird umgesetzt

Saarbrücken.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes (SBG), die am Mittwoch, den 14. November 2018 in der 11. Plenarsitzung 2018 des Landtags des Saarlandes einstimmig beschlossen wurde. Der neue Paragraf 76a SBG - Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen sieht vor, dass der Dienstherr bei nicht erfüllbaren Schmerzensgeldansprüchen nach Attacken auf Beamtinnen und Beamte, die Kosten übernehmen kann, falls die Vollstreckung erfolglos geblieben ist. Das Thema wurde erstmalig im Zuge der Podiumsdiskussion „Schützt der Staat seine Amtsträger wirklich?“ am 03. März 2017 von der JUNGEN GRUPPE (GdP) in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. An der Podiumsdiskussion nahm damals neben dem ehemaligen Bundesjustizminister, Heiko Maas, auch die ehemalige Ministerpräsidentin des Saarlandes, Annegret Kramp-Karrenbauer, teil. Knapp eineinhalb Jahre später findet der entsprechende Paragrap nun Aufnahme ins SBG. 

GdP begrüßt die Einführung

Der Landesjugendvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Florian Irsch, begrüßt die Einführung der Erfüllungsübernahme: „Unsere Gespräche in den letzten Wochen und Monaten mit den Verantwortlichen der beiden Regierungsfraktionen tragen Früchte. Wir sind froh, dass unsere Forderung noch in diesem Jahr umgesetzt wurde. Neben dem finanziellen Aspekt spielt auch die Wertschätzung und der Rückhalt für unsere Kolleginnen und Kollegen eine große Rolle, die sich nun bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche der Hilfe des Staates sicher sein können.“

Mit der Einführung der Erfüllungsübernahme reagiert der Dienstherr auf den seit Jahren erkennbaren Anstieg an Übergriffen auf Polizistinnen und Polizisten. „Die daraus resultierenden, titulierten Schmerzensgeldansprüche gegen die Täter konnten in der Vergangenheit oftmals nicht vollstreckt werden, da diese zahlungsunfähig sind. Die Einführung der Erfüllungsübernahme stellt eine Zeitenwende für die saarländischen Beamtinnen und Beamten dar. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben nun endlich die Gewissheit, dass sie für den ihnen entstandenen Schaden entschädigt werden", so Irsch.

Das Gesetz sieht vor, dass der Dienstherr den verletzten Beamtinnen und Beamten nach Verkündung des rechtskräftigen Urteils das volle Schmerzensgeld auszahlen und anschließend den verantwortlichen Täter regressieren wird, sofern der Versuch der Vollstreckung nachweislich erfolglos war und die Bagatellgrenze von 250,- Euro überschritten wurde. Somit sind jahrelange Wartezeiten für zustehende Entschädigungen, wenn sie denn überhaupt gezahlt werden, vom Tisch. Durch die Gesetzesänderung ist es sogar möglich, Vollstreckungstitel geltend zu machen, die bis zu drei Jahre zurückliegen.

Fast allen Forderungen der GdP gefolgt

Die neue Regelung, die nach Verkündung im Amtsblatt in den nächsten Tagen in Kraft treten wird, gilt für alle saarländischen Beamtinnen und Beamte, die Opfer eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs werden, egal ob sie sich in Ausübung ihres Dienstes befinden oder außerhalb ihres Dienstes in Bezug auf ihre dienstliche Stellung erleiden. Ebenfalls können unter bestimmten Voraussetzungen auch Ansprüche geltend gemacht werden, die alleine auf verbalen Delikten (zum Beispiel Beleidigungen) beruhen oder wenn die Beamtin/der Beamte psychische Beeinträchtigungen erleidet.

Bei der Gesetzesänderung ist man seitens der Politik fast allen Forderungen der GdP gefolgt. Auch die Erhöhung der Ausschlussfrist von zwei auf drei Jahre wurde von unserem Landesvorstand - als einziger Polizeigewerkschaft - bei den Beratungen im Innenausschuss vorgebracht und schließlich übernommen. Darüber hinaus wiesen wir im Innenausschuss darauf hin, dass es aus unserer Sicht in einem nächsten Schritt erforderlich ist, eine entsprechende Regelung - in Form eines Erlasses oder Ähnliches - für alle im Polizeidienst befindlichen Personen, sei es die im Tarifverhältnis stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeilichen Ordnungsdienstes (POD) oder die angestellten Ermittlungshelferinnen/Ermittlungshelfer und Tarifkräfte zu verabschieden.

Dank gilt innenpolitischen Sprecherinnen

Ein besonderer Dank gilt den beiden innenpolitischen Sprecherinnen der Regierungsfraktionen, Ruth Meyer (CDU) und Petra Berg (SPD), die durch ihr Engagement die Einführung der Erfüllungsübernahme vorangetrieben haben. Hierzu die Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Sport, Petra Berg: „Die Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherr – die sogenannte Erfüllungsübernahme – ist ein guter Weg, um insbesondere den Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzug unsere Wertschätzung für ihre gefährliche Arbeit zum Ausdruck zu bringen.“
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