Deutliche Erhöhung der einmaligen Unfallentschädigung nach Einsatz des Lebens gefordert
GdP Saarland: Gleiches Risiko, gleiche Absicherung
Die Forderungen der GdP hierzu lauten:
Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß: „Ich wünsche den verletzten Kolleginnen und Kollegen eine gute Besserung! Einsätze wie der in Klarenthal zeigen unmissverständlich, dass der Polizeiberuf nicht mit dem eines Bibliothekars vergleichbar ist. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel ein hessischer Beamter im Falle des Falles doppelt so hoch abgesichert ist, wie eine saarländische Kollegin. Ein Polizistenleben darf in Deutschland nicht unterschiedlich viel Wert sein. Abseits der Zulagenfrage für unseren belastenden Beruf muss die Landesregierung hier eine faire Regelung treffen, die uns zumindest mit der von Hessen gleichstellt.“
- Erhöhung der einmaligen Unfallentschädigung für durch den Einsatz des Lebens oder einen rechtswidrigen Angriff geschädigte Beamtinnen und Beamte auf mindestens 500.000 Euro, wenn selbige deswegen in ihrer Erwerbsfähigkeit dauerhaft um wenigstens 50 Prozent beeinträchtigt sind
- Erhöhung der an die Hinterbliebenen zu gewährenden einmaligen Unfallentschädigung für infolge des Einsatzes des Lebens oder eines rechtswidrigen Angriffes verstorbene Beamtinnen und Beamte auf mindestens 300.000 Euro. Zudem muss der versorgungsrechtliche Hinterbliebenenbegriff auf den der Familie erweitert werden
- Versorgungsrechtliche Gleichstellung der Polizeianwärterinnen und -anwärter, die in den Praktika in Einsatzsituationen einen Dienstunfall erleiden, mit Beamtinnen und Beamten auf Probe bzw. auf Lebenszeit
Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß: „Ich wünsche den verletzten Kolleginnen und Kollegen eine gute Besserung! Einsätze wie der in Klarenthal zeigen unmissverständlich, dass der Polizeiberuf nicht mit dem eines Bibliothekars vergleichbar ist. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel ein hessischer Beamter im Falle des Falles doppelt so hoch abgesichert ist, wie eine saarländische Kollegin. Ein Polizistenleben darf in Deutschland nicht unterschiedlich viel Wert sein. Abseits der Zulagenfrage für unseren belastenden Beruf muss die Landesregierung hier eine faire Regelung treffen, die uns zumindest mit der von Hessen gleichstellt.“