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GdP Saarland: JUNGE GRUPPE (GdP) will Studierende kurzfristig zu Polizeimeister:innen ernennen

Saarbrücken.

Die vermeintlich gute Nachricht vorneweg: Rund 130 Studierende sollen ab diesem Monat die personell stark am Krückstock gehende Polizei des Saarlandes verstärken.

Die schlechte gleich hinterher: Die erhoffte Entlastung tritt hierdurch jedoch erst einmal nicht ein. Der Grund: Die Studierenden werden zunächst für vier weitere Monate als Kommissaranwärter:innen auf die Dienststellen geschickt und dürfen beispielsweise nur als dritte Einsatzkraft mit zu Einsätzen fahren.

Die Landesjugendvorsitzende der GdP im Saarland, Luisa Naumann: „Die Dienststellen profitieren erst im Februar nächsten Jahres von den neuen Kolleg:innen, wenn diese ihre mündlichen Abschlussprüfungen bestanden haben und zum Polizeikommissar (PK)/zur Polizeikommissarin (PKin) ernannt werden. Erst dann sind sie voll einsetzbar und zählen in die Stärke ein. Aufgrund des akuten und historischen Personalmangels gehen wir jedoch auf dem Zahnfleisch und sind dringend auf jede personelle Unterstützung angewiesen!“

Ihr Stellvertreter, Cedric Jochum, ergänzt: „Das saarländische Innenministerium wirbt allerorts mit einem dreijährigen Studium. In Wahrheit bleiben die Studierenden aber 3 Jahre und 4 Monate in diesem – auch beamtenrechtlich sehr viel schwächeren – Status. Daneben werden die Studierenden in dieser Zeit natürlich auch weitaus schlechter bezahlt, als dies im Status der PKin/des PK der Fall wäre.“

Diese seit Jahrzehnten auf dem Rücken der jungen Kolleg:innen praktizierte Sparmaßnahme der saarländischen Landesregierungen ist in Zeiten, in denen über Bewerbermangel und Attraktivitätssteigerung des Arbeitgebers „Polizei Saarland“ diskutiert wird, völlig aus der Zeit gefallen. Als JUNGE GRUPPE (GdP) fordern wir die unmittelbare Ernennung der Studierenden nach Abschluss des dreijährigen Studiums zur PKin/zum PK. Der zeitliche Abstand zwischen schriftlicher Abschlussprüfung im Oktober und mündlicher Abschlussprüfung im Februar ist kein Umgang! Kurz- und mittelfristig bestünde die Möglichkeit, die Studierenden im Oktober zunächst zu Polizeimeister:innen (mittlerer Dienst, Besoldungsgruppe A7) zu ernennen, bis sie ihr Studium im Februar beendet haben und zu Polizeikommissar:innen (gehobener Dienst, Besoldungsgruppe A9) ernannt werden. Hierdurch wären sie keine Anwärter mehr, sondern könnten direkt voll eingesetzt werden. Dies wäre für uns alle ein Schritt in die richtige Richtung!
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