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GdP Saarland: Landesregierung in der Pflicht - Regelbeförderung nur ein Lippenbekenntnis?

Saarbrücken.

Nach Mitteilung von Innenminister Klaus Bouillon an die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, sind für den Doppelhaushalt 2019/2020 bislang lediglich jeweils 20 Stellenhebungen in die A10 vorgesehen. Nach Angaben des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport würde jedoch für eine Regelbeförderung die dreifache Menge an Stellenhebungen pro Jahr benötigt. Hierzu äußert sich der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß, wie folgt: „Die Regelbeförderung wurde den Kolleginnen und Kollegen vor der Landtagswahl 2017 von Innenminister Bouillon versprochen. Hierdurch wurden große Erwartungen im Kollegenkreis geweckt, die nun mit dieser Botschaft jäh enttäuscht werden. Dies ist in Zeiten schlechter Besoldung, Überlastung und Personalmangel ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht für die saarländische Vollzugspolizei.“

Die GdP erkennt an, dass Innenminister Klaus Bouillon für dieses Vorhaben stets engagiert gekämpft hat und immerhin 20 Stellenhebungen in die A10 pro Jahr im Haushalt mit der Landesregierung verhandeln konnte. Diese Stellen wirken sich positiv auf die Beförderung aus, sind allerdings im Hinblick auf eine Regelbeförderung nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Maaß weiter: „In Wahlkampfzeiten schmückt man sich gerne mit der Polizei. Danach scheint dieses Interesse an selbiger leider in den Hintergrund zu rücken. Es kann und es darf nicht sein, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Schnitt etliche Jahre auf die erste Beförderung warten müssen. Die Regelbeförderung würde diese Zeitspanne um etwa die Hälfte der bisherigen Wartezeit verkürzen. Im Hinblick auf die Arbeit, die von meinen Kolleginnen und Kollegen tagtäglich geleistet wird, ist dies schlicht und ergreifend undankbar!“

Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt Innenminister Bouillon weiterhin in seinem Vorhaben, die Regelbeförderung umzusetzen, und wird Gespräche mit der Landesregierung sowie den Regierungsfraktionen führen. David Maaß abschließend: „Nicht das Innenministerium, sondern die Landesregierung ist in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Regelbeförderung im Doppelhaushalt verankert wird. Für die GdP ist es nicht akzeptabel, dass das Thema 'Regelbeförderung' nur ein nicht erfülltes Wahlversprechen gewesen sein soll.“
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