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Liberalisierung des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG)

GdP Saarland: Wird FDP nun auch im Saarland zum Sicherheitsrisiko?

Saarbrücken.

Im September 2007 hat der saarländische Landtag mit dem Gesetz Nr. 1627 zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit im Saarland teils neue Befugnisse für die Polizeivollzugs- und Polizeiverwaltungsbehörden geschaffen, teils vorhandene Normen modifiziert und präzisiert, um sie der aktuellen Rechtsprechung anzupassen. Seitens der damals verantwortlichen Landesregierung wurde die Notwendigkeit dafür mit den sich hieraus ergebenden verbesserten Möglichkeiten der Gefahrenabwehr unter Einschluss der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, gerade auch unter dem Eindruck des islamistischen Terrorismus, begründet. Die teilweise gleichen Regierungsverantwortlichen erklären keine vier Jahre später, getrieben von falsch verstandenen Liberalitätsideen innenpolitisch Verantwortlicher der FDP-Landtagsfraktion, dass den Ermittlungsbehörden wesentliche polizeirechtliche Befugnisse zur „Stärkung der Bürgerrechte“ wieder entzogen werden sollen.

Vor dem Hintergrund terroristischer Bedrohung und eines die Republik fassungslos machenden Rechtsterrorismus sehen sich die Ermittlungsbehörden gleichzeitig Vorwürfen ausgesetzt, nicht alles zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung im Bereich des Neonazismus getan zu haben. Wer in Zeiten einer hoch technisierten und vernetzten Kommunikation der Polizei wichtige Befugnisse wie die Telekommunikationsüberwachung zur vorbeugenden Verbrechungsbekämpfung entzieht, macht sie handlungsunfähig. Wer dann noch unter Außerachtlassung des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes zwischen Verfassungsschutz und polizeilichen Ermittlungsbehörden salopp erklärt, die Polizei könne ja im Bedarfsfall die für den Staatsschutz erforderlichen Informationen vom Verfassungsschutz erhalten, hinterlässt nur noch Erstaunen und Betroffenheit.

Die Überprüfung und Überarbeitung polizeirechtlicher Normen im Lichte aktueller Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung, das „Einziehen“ rechtsstaatlicher Schranken, bezogen auf Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Bestimmtheit, des Verwendungszwecks und des Datenschutzes, sind aus unserer Sicht wichtig und richtig. Ebenso wichtig ist der öffentliche Diskurs über die Notwendigkeit und die Grenze von Eingriffsbefugnissen. An dessen Ende darf jedoch die Frage der inneren Sicherheit nicht auf dem „Altar eines Koalitionsvertrages“ geopfert werden. Innere Sicherheit muss berechenbar und bestimmbar sein, nötigenfalls erwarten wir, dass die Regierungschefin im Sinne ihrer Richtlinienkompetenz für die notwendige Klarheit und Verantwortbarkeit in dieser Frage sorgt.
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