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Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation

GdP Sachsen: Abstand zur Grundsicherung und Besoldung kinderreicher Beamter

Ist eine erneute Antragsstellung für das Haushaltsjahr 2021 (haushaltsnahe Geltendmachung) notwendig?

Kesselsdorf.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass die Grundbesoldung sowohl im Land Berlin von 2009 bis 2015 als auch in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 ab dem dritten Kind in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem in beiden Entscheidungen betont, dass nur diejenigen Beamtinnen und Beamten eine Nachzahlung erhalten, die ihre Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben.

Die Rechtsprechung betrifft Sachsen zwar nicht unmittelbar, doch nach den vorliegenden Berechnungen des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist klar, dass auch in Sachsen die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig bemessen wurde.
Die GdP Sachsen hat bereits in den vergangenen Jahren darauf aufmerksam gemacht und entsprechende Musterschreiben zur Geltendmachung von Ansprüchen zur Verfügung gestellt.

Aktuell befindet sich die GdP Sachsen gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und weiteren gewerkschaftlichen Interessenvertretungen mit dem Sächsischen Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann in Gesprächen zur weiteren Vorgehensweise in Sachsen. Aufgrund der hohen Komplexität der Materie benötigt die Klärung noch Zeit.
Der nächste Gesprächstermin ist für den 17. Dezember 2021 anberaumt. Mit einem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung ist somit erst im Jahr 2022 zu rechnen.

Derzeit wird durch den DGB geprüft, inwieweit deshalb ein Widerspruch im Jahr 2021 trotzdem noch notwendig ist. Dazu wurde das Staatsministerium für Finanzen durch den DGB angeschrieben. Eine Antwort steht noch aus.

Die GdP Sachsen wird sich am 13. Dezember 2021 öffentlich an dieser Stelle dazu äußern, ob eine haushaltnahe Geltendmachung notwendig sein wird. Sollte dem so sein, werden wir zugleich an diesem Tag entsprechende Musterschreiben zur Verfügung stellen.

GdP – Wir tun was!

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