Zum Inhalt wechseln

GdP Sachsen-Anhalt: Mehr Atenschutzmasken in FFP2- und FFP3-Qualität gefordert

Magdeburg.

Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt fordert die Bestandsaufstockung mit Atemschutzmasken der Schutzklassen FFP2 und FFP3! Erfreulicherweise ist es dem Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalts gelungen, Mund- und Nasenschutzmasken (sog. OP-Masken) in einer umfangreichen Menge zu beschaffen. Diese Beschaffungsmaßnahmen sind grundsätzlich ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl ist festzustellen, dass die beschafften Masken keinen vollumfänglichen Schutz für unsere Kolleginnen und Kollegen gegen eine Infektion mit dem Coronavirus bieten.

Nach den verhängten Ausgangsbeschränkungen und den erheblichen Einschränkungen sozialer Kontakte kann eine verlangsamte Verbreitung der Covid-19-Infektionen festgestellt werden.
Dennoch haben wir steigende Zahlen für Neuansteckungen, womit die Gefahrenlage für Eigenansteckung zweifelslos nicht vermindert ist.

Der Landesvorsitzende der GdP Sachsen-Anhalt, Uwe Bachmann, weist darauf hin, dass für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Land die Einsatzbereitschaft aller Landesbediensteten, insbesondere der unmittelbar eingesetzten Einsatzkräfte zwingend erforderlich ist.

Die GdP Sachsen-Anhalt fordert, jetzt und sofort die derzeit zur Verfügung stehenden OP-Masken an die Kolleginnen und Kollegen auszuteilen, um zeitnah einen unmittelbaren Grundschutz zu gewährleisten.

Kritisch betrachtet die GdP Sachsen-Anhalt das Fehlen von relevanten Mengen an einsatzbereiten Atemschutzmasken der Klassen II und III. Der Verfahrensweg zur Nutzung dieser wichtigen
Schutzmasken zum Schutz vor dem Coronavirus schreibt vor, dass erst bei hinreichendem Verdacht von krankheitsverdächtigen (infektiösen) Personen ein Atemschutz FFP2 zu nutzen ist.
Die Handlungshinweise des RKI sind sicher sehr fachkundig, berücksichtigen jedoch nicht die Besonderheiten polizeilicher Einsatzmaßnahmen. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sind kein medizinisches Fachpersonal und haben im Zweifelsfall nur wenige Sekunden Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Ebenso ist bei Widerstandshandlungen nicht damit zu rechnen, dass die involvierten Personen sich Masken aufsetzen lassen. Besonderheiten gibt es ebenso beispielsweise bei der Verbringung von Personen mit Dienstfahrzeugen zu den polizeilichen Dienststellen.

Die derzeitige angespannte Situation bei der Beschaffung von FFP2- und FFP3-Atemschutzmasken kann nicht über das Erfordernis der Anwendung entscheiden. Daher müssen die Beschaffungsmaßnahmen weiter intensiviert werden.

Den handelnden Beamtinnen und Beamten sollte die Nutzung der Schutzmasken jederzeit in Eigenverantwortung freigestellt sein!
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.