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GdP Sachsen-Anhalt: Petition zur grundgesetzlichen Alimentationspflicht

Magdeburg.

Neben der Verfolgung verschiedener Klagen vor Verwaltungsgerichten zur grundgesetzlichen Alimentationspflicht und dem Einlegen eines Widerspruchs gegen die Alimentation i.V.m. der Einführung der Kostendämpfungspauschale bzw. des Besoldungseinbehaltes möchten wir mit Hilfe einer Petition die Abgeordneten des Landtages auffordern, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen.

Wir erwarten mit einer erfolgreichen Petition, dass die Besoldungsentwicklung in den letzten Jahren einer genauen Betrachtung unterzogen wird und besonders die Frage geklärt wird, inwieweit die finanzielle Ausstattung der Beamten und Richter greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben und damit nicht mehr amtsangemessen ist. Sollte sich aus dieser Prüfung ergeben, dass die Besoldung und Versorgung nicht mehr amtsangemessen ist und damit der grundgesetzlichen Alimentationspflicht widerspricht, fordern wir die Abgeordneten auf, Abhilfe zu schaffen.

Mittlerweile haben mehr als 2.500 Petenten die Vorlage der GdP unterschrieben.

Der Landesvorsitzende der GdP, Koll. Uwe Petermann wird am Donnerstag, den 26. Februar 2015 um 9 Uhr, im Foyer des Landtags, dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem MdL Hans-Joachim Mewes die Unterschriftenliste übergeben.
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