Einwände der Basis scheinbar ignoriert – Juristische Handwerksfehler führen zu erheblichen Anwendungsproblemen
GdP Sachsen-Anhalt erneuert Kritik am Entwurf des Sicherheits- und Ordnungsgesetz
Diese wurden scheinbar vom Tisch gefegt. Die Leidtragenden sind die Beamtinnen und Beamten des Einsatz- und Ermittlungsdienstes. Ihnen werden weiterhin rechtlich mögliche, verfassungskonforme Befugnisse vorenthalten, sie müssen teils gravierende juristische handwerkliche Fehler vor Ort ausmerzen.
Endlich sind es dann die Kollegen, die von den Gerichten für ihre unrechtmäßigen Maßnahmen getadelt werden. Und dort werden sie vom Land noch allein gelassen. Nach wie vor hält sich das Land bei der Gewährung dienstlichen Rechtsschutzes bzw. bei der Übernahme der für die Rechtsverteidigung notwendigen Kosten völlig zurück und überlässt diese Kosten den Beamtinnen und Beamten.
Endlich sind es dann die Kollegen, die von den Gerichten für ihre unrechtmäßigen Maßnahmen getadelt werden. Und dort werden sie vom Land noch allein gelassen. Nach wie vor hält sich das Land bei der Gewährung dienstlichen Rechtsschutzes bzw. bei der Übernahme der für die Rechtsverteidigung notwendigen Kosten völlig zurück und überlässt diese Kosten den Beamtinnen und Beamten.