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Einwände der Basis scheinbar ignoriert – Juristische Handwerksfehler führen zu erheblichen Anwendungsproblemen

GdP Sachsen-Anhalt erneuert Kritik am Entwurf des Sicherheits- und Ordnungsgesetz

Magdeburg.

Laut Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 03.07.2012 hat die Landesregierung den Entwurf des SOG LSA beschlossen. Dieser soll nun dem Landtag zugeleitet werden. Die GdP hatte bereits Anfang Juni zum vorgelegten Entwurf Stellung bezogen. In der Stellungnahme wurde die Novellierung ausdrücklich begrüßt. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass berechtigte Einwände von den täglichen Rechtsanwendern schlichtweg ignoriert werden. Die GdP hat erkannte Defizite ausführlich beleuchtet, praxisuntaugliche Regelungen kritisiert und zugleich Problemlösungen aufgezeigt.

Diese wurden scheinbar vom Tisch gefegt. Die Leidtragenden sind die Beamtinnen und Beamten des Einsatz- und Ermittlungsdienstes. Ihnen werden weiterhin rechtlich mögliche, verfassungskonforme Befugnisse vorenthalten, sie müssen teils gravierende juristische handwerkliche Fehler vor Ort ausmerzen.

Endlich sind es dann die Kollegen, die von den Gerichten für ihre unrechtmäßigen Maßnahmen getadelt werden. Und dort werden sie vom Land noch allein gelassen. Nach wie vor hält sich das Land bei der Gewährung dienstlichen Rechtsschutzes bzw. bei der Übernahme der für die Rechtsverteidigung notwendigen Kosten völlig zurück und überlässt diese Kosten den Beamtinnen und Beamten.
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