Für ein zukunftsorientiertes Konzept für die Bediensteten der Landespolizei
GdP Sachsen-Anhalt fordert Hitzeaktionsplan
Der durch die GdP jeweils vor den zu erwartenden Hitzeperioden wiederkehrende Forderung, sowohl im Rahmen der Gesundheitsfürsorge unmittelbar wirkende Konzepte zu entwickeln als auch zur Sicherstellung der polizeilichen Einsatzbereitschaft effektive zukunftsorientierte Hitzeschutzmaßnahmen zu ergreifen, wurde nicht gefolgt. Die Behörden sind durch Politik und Vernunft aufgefordert kurzfristig vorbereitend Sorge dafür zu tragen, dass in den kalten Jahreszeiten möglichst Energie (Strom, Gas, Öl etc.) eingespart wird. Aber wie gehen wir in der Landespolizei im Sommer mit derHitze um?
Bis auf wenige Ausnahmen sind Diensträume in der Landespolizei ohne Klimaanlagen ausgestattet. Trotz zu erwartender Hitzewellen fehlt es an erforderlichem Klimagebäudeschutz.
Häufig sind nicht einmal die Fenster von außen zu beschatten. Nicht selten sind auch in diesem Jahr Innenraumtemperaturen von mehr als 30 °C zu verzeichnen. Den Leitern der Polizeibehörden wird die Organisation und Durchführung des Hitzeschutzes eigenverantwortlich überlassen. Allerdings sind diese mit der Bewältigung einer solchen Aufgabe aufgrund fehlender Sach- und Finanzmittelausstattung überfordert und es fehlen ihnen die Entscheidungskompetenzen. Die Landesregierung ist nicht in der Lage Mittel bereitzustellen, um beispielsweise in jeder Dienststelle Wasserspender mit frischem Trinkwasser aufzustellen.
Stattdessen ergehen jährlich wiederkehrende Verhaltenshinweise an die Bediensteten wie sich diese vor Hitze schützen können und dass sie ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen sollten. Nicht zuletzt sind die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einsatzdienst und der Bereitschaftspolizei extremen Außentemperaturen und direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt. Uniformen und persönliche Schutzausrüstung sind für derartige Hitzeeinwirkungen auf den Körper nicht konzipiert. Ferner können Einsatzkräfte nicht einfach mal ihren wegen unzumutbarer Hitzeeinwirkung ihren Dienst abbrechen.
Kurzfristig hilft nur ein Hitzeaktionsplan für die Landespolizei und nicht der jährlich wiederholte abgedroschene Verweis auf die Verbesserungen im Folgejahr.
Bis auf wenige Ausnahmen sind Diensträume in der Landespolizei ohne Klimaanlagen ausgestattet. Trotz zu erwartender Hitzewellen fehlt es an erforderlichem Klimagebäudeschutz.
Häufig sind nicht einmal die Fenster von außen zu beschatten. Nicht selten sind auch in diesem Jahr Innenraumtemperaturen von mehr als 30 °C zu verzeichnen. Den Leitern der Polizeibehörden wird die Organisation und Durchführung des Hitzeschutzes eigenverantwortlich überlassen. Allerdings sind diese mit der Bewältigung einer solchen Aufgabe aufgrund fehlender Sach- und Finanzmittelausstattung überfordert und es fehlen ihnen die Entscheidungskompetenzen. Die Landesregierung ist nicht in der Lage Mittel bereitzustellen, um beispielsweise in jeder Dienststelle Wasserspender mit frischem Trinkwasser aufzustellen.
Stattdessen ergehen jährlich wiederkehrende Verhaltenshinweise an die Bediensteten wie sich diese vor Hitze schützen können und dass sie ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen sollten. Nicht zuletzt sind die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einsatzdienst und der Bereitschaftspolizei extremen Außentemperaturen und direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt. Uniformen und persönliche Schutzausrüstung sind für derartige Hitzeeinwirkungen auf den Körper nicht konzipiert. Ferner können Einsatzkräfte nicht einfach mal ihren wegen unzumutbarer Hitzeeinwirkung ihren Dienst abbrechen.
Kurzfristig hilft nur ein Hitzeaktionsplan für die Landespolizei und nicht der jährlich wiederholte abgedroschene Verweis auf die Verbesserungen im Folgejahr.
Die Aufschieberitis der Landesregierung haben wir satt!
Für den Sommer 2023 und folgende Jahre muss ein Hitzeschutzkonzept der Landesregierung mit dem Ziel her, orientiert am Stand der Wissenschaft und Technik den Klimagebäudeschutz in den Dienstgebäuden voranzutreiben und sonstige geeignete Hitzeschutzmaßnahmen einzuleiten. Ferner sind die Polizeidienststellen aufgefordert auf die Einhaltung der Regelungen der Arbeitsstättenvorordnung im Zusammenwirken mit den Personalräten zu achten (Nachtauskühlung, Getränkeversorgung, Entwärmungsphasen usw.).Der Landesvorstand