GdP Sachsen-Anhalt mit „guter Nachricht“ für alle Verkehrssünder: Land schafft Verkehrspolizei in der Fläche ab
Zu hoch für Sachsen-Anhalt? Theoretisch nach wie vor als Kernaufgabe der Polizei bezeichnet, stellt sich praktisch die Frage, wie diese Aufgabe künftig mit immer weniger Personal umgesetzt werden soll. Beispiel „Verkehrspolizei“: Während mit Blick auf die weiter zunehmende Verkehrsdichte und der damit einhergehenden Verkehrs- und Unfallsituation in anderen Ländern zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen bzw. Spezialisierungen vorgenommen werden, sind durch die „Organisationsfortentwicklung der Polizei“ die Verkehrspolizisten in Sachsen-Anhalt (mit Ausnahme immer kleiner werdender Einheiten auf den Autobahnen) in der Fläche abgeschafft. Gleichzeitig wurde in diesem Zusammenhang auch die Stelle des in der Öffentlichkeit bekannten und geachteten „Verkehrssicherheitsberaters“ des Polizeireviers wegrationalisiert.
Während die neuen „Regionalbereichsbeamten“ einen Teil dieser präventiven Arbeit über-nehmen, stellt sich für den Streifenbeamten die Frage, wie er zusätzlich die verkehrspolizeiliche Überwachung in ihrer ganzen Breite wahrnehmen soll. Ein Blick in die Vielzahl einschlägiger Gesetze macht hier deutlich, wie dringend erfahrene und motivierte Spezialisten auch und gerade auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit gebraucht werden.
Die GdP schließt sich der Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates vom 23. Mai 2014 an, im Interesse einer effizienten Verkehrssicherheitsarbeit keine weiteren Personaleinsparungsmaßnahmen bei der Polizei im Bereich der Verkehrsüberwachung durchzuführen. Von daher sollte die bisherige Entscheidung zur Auflösung der Verkehrsdienste überdacht werden.
Während die neuen „Regionalbereichsbeamten“ einen Teil dieser präventiven Arbeit über-nehmen, stellt sich für den Streifenbeamten die Frage, wie er zusätzlich die verkehrspolizeiliche Überwachung in ihrer ganzen Breite wahrnehmen soll. Ein Blick in die Vielzahl einschlägiger Gesetze macht hier deutlich, wie dringend erfahrene und motivierte Spezialisten auch und gerade auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit gebraucht werden.
Die GdP schließt sich der Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates vom 23. Mai 2014 an, im Interesse einer effizienten Verkehrssicherheitsarbeit keine weiteren Personaleinsparungsmaßnahmen bei der Polizei im Bereich der Verkehrsüberwachung durchzuführen. Von daher sollte die bisherige Entscheidung zur Auflösung der Verkehrsdienste überdacht werden.