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Kennzeichnungspflicht für die sächsische Polizei

GdP Sachsen: Der nächste (hoffentlich untaugliche) Versuch!

Kesselsdorf.

Am 3. September 2015 fand im Innenausschuss des Sächsischen Landtages eine Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf "Gesetz über die Ausweis- und Kennzeichnungspflicht der Bediensteten der Polizei" der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN statt. Ziel ist zum wiederholten Mal, die Polizistinnen und Polizisten dazu zu zwingen, im Alltagsdienst ein Namensschild mit ausgeschriebenen Vor- und Familiennamen bzw. bei geschlossenen Einsatzeinheiten eine individuelle Kennzeichnung in Form einer Nummern- oder einer Buchstaben-Nummern-Folge zu tragen.

Die Antwort der GdP Sachsen lautet nach wie vor: NEIN!

Es ist beschämend, dass sich einige Politiker in Zeiten von Dauerüberlastung der Polizei und von steigender offener Gewaltbereitschaft gegen Polizistinnen und Polizisten nicht um die wichtigen Schwerpunkte kümmern - nämlich den Schutz der Bürger und selbstverständlich auch den Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen. Nein, es wird darüber debattiert, ob Name oder nicht, ob ABC123 oder 123ABC.

Anstatt die Polizei unbürokratisch und unkompliziert zu stärken und zu unterstützen, wird sie mit dieser Diskussion weiter belastet und verunsichert.

Unter den Sachverständigen war der Landesvorsitzende der GdP Sachsen, Hagen Husgen, der Einzige, der sich klar und deutlich gegen diese Pflicht positioniert hat. Unter anderem sagte Hagen Husgen: "Mit dem Gesetzentwurf soll eine offene und bürgernahe Polizei erreicht werden. Haben wir die nicht? Das Vertrauen in die Polizei soll verbessert und gefestigt werden. Ist das notwendig?" Laut forsa-Umfrage vertrauen immer mehr Bürger der Polizei (heute 84 Prozent), da gibt es ganz andere Berufsgruppen, die sich ein Zettelchen anheften müssten … Husgen verwies darauf, dass die aktuell in Sachsen bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Polizei sowohl im Einzeldienst durch die Ausweispflicht im Polizeigesetz wie auch für die geschlossenen Einheiten durch die taktische Kennzeichnung aus der VwV Einsatzeinheiten völlig ausreichend sind.

Das Misstrauen in die rechtmäßige Aufgabenerfüllung der Polizei ist erschreckend.

Wenn bedacht wird, dass in öffentlich zugänglichen Videos im Internet "Rauf auf die Bullen!" geschrien oder auf gewissen Plattformen davon gesprochen wird, dass ein Polizeibeamter immer das gleiche Schwein von Mensch bleibt, auch wenn er die Uniform ablegt (Privatbereich?), so erschließt es sich der GdP überhaupt nicht, wie man auf die Idee kommt, unsere Kolleginnen und Kollegen noch auf dem Präsentierteller anbieten zu müssen.

Wir bleiben beim klaren NEIN! Es muss der geschützt werden, der auch den Staat schützt!
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