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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

GdP Sachsen: Streichung des Weihnachtsgeldes für Beamtinnen und Beamte in Sachsen verfassungswidrig

Kesselsdorf.

Die Streichung des Weihnachtsgeldes für Beamte in Sachsen ist in einem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes als komplett verfassungswidrig eingestuft worden. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine riesengroße Niederlage für die Staatsregierung. Sowohl die Begründung für die Streichung als auch die Abwägung gegenüber dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation wurden vom Bundesverfassungsgericht gerügt. Sachsens Finanzminister Georg Unland ist dafür verantwortlich.

Das ist die größte Niederlage des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil er durch eine verfassungswidrige Gesetzesbegründung das Parlament nicht ernst genommen hat, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Hagen Husgen.

2011 wurde im Zuge der Haushaltskürzungen zur Landesbank-Pleite unter anderem das Weihnachtsgeld für die über 30.000 Beamtinnen und Beamte des Freistaates gestrichen. Rund 25.000 Beamtinnen und Beamte hatten dagegen Widerspruch eingelegt. Der DGB Sachsen hat mit Unterstützung von RA Thomas Giesen in Musterverfahren zahlreiche Beamte unterstützt.

Da das Bundesverfassungsgericht die Regelung von 2011 für komplett rechtswidrig erklärt hat, steht den Beamtinnen und Beamten in Sachsen das Weihnachtsgeld seit 2011 rückwirkend zu. Wir fordern die Staatsregierung auf, unverzüglich in Gespräche mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu treten, wie der verfassungswidrige Zustand beim Weihnachtsgeld beendet und die Nachzahlung des Weihnachtsgeldes organisiert wird. Gerade jetzt wäre das ein Signal der Wertschätzung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, wenn die Staatsregierung konstruktiv und schnell die Gespräche aufnimmt.

„Für die sächsischen Beamtinnen und Beamten ist die Nachricht aus Karlsruhe ein tolles Weihnachtsgeschenk“, so Hagen Husgen weiter.

GdP Sachsen – Wir tun Was!
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