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GdP freut sich auf „Polizei 2030“

GdP Schleswig-Holstein: Landespolizei macht sich auf den Weg in die Digitalisierung

Kiel.

„Polizei 2030“, so lautet der Titel eines von der JUNGEN GRUPPE (GdP) erarbeiteten Strategiepapieres. Darin wiederzufinden ist unter anderem die Forderung nach mobilen Endgeräten, die in der heutigen Zeit längst überfällig sind. Mit dem Thema der Digitalisierung sowie einigen weiteren Forderungen führte die JUNGE GRUPPE (GdP) Gespräche mit dem Innenstaatssekretär sowie den Landtagsfraktionen, bis sich die Projektgruppe „Ultra mobile Arbeit“ schließlich genau mit der geforderten Thematik der JUNGEN GRUPPE (GdP) auseinandersetzte und ein Smartphone für die Landespolizei in Schleswig-Holstein entwickelte.

Zentrale Forderung des Strategiepapiers erfüllt

In einem Gespräch mit den Projektverantwortlichen im November erfuhren der Landesvorsitzende der GdP Torsten Jäger sowie der Vorsitzende der Jungen Gruppe Jan Schmidt, dass Schleswig-Holstein hier auch im Bundesvergleich tolle technische Standards für die PVB plant. Das Smartphone soll demnach flächendeckend eingeführt werden und einige Funktionen, die den Kolleginnen und Kollegen die Arbeit zielgruppenspezifisch nach Arbeitsbereichen erleichtern soll, beinhalten. Mit dem Smartphone soll allerdings auch eine Mitführverpflichtung einhergehen, die aber nur während der Dienst- und Bereitschaftszeiten gelten soll.

Dazu Jäger: „Die Digitalisierung schreitet nun endlich auch in der Landespolizei voran. Im Streifenwagen, beim Einsatz und während der Ermittlungen kann schnell und sicher auf Daten zurückgegriffen werden bzw. diese können sicher vor Ort erfasst werden. Dadurch wird Zeit gespart und Qualität gewonnen. Unabdingbar ist für die GdP eine persönliche Ausstattung für alle Kolleginnen und Kollegen im gesamten Polizeivollzug der Schutz-, Kriminal- und Wasserschutzpolizei sowie in unmittelbar ermittlungsunterstützenden Tätigkeiten.“

Das Smartphone soll sukzessive ausgestattet werden mit der eigens entwickelten @rtus-App, die durch verschiedenste Extras, wie zum Beispiel der Möglichkeit Dokumente einzulesen, GPS Lokalisierung und später auch „speech-to-text“ die Arbeit „auf der Straße“ erleichtern wird.

Zusätzlich soll es auch die Möglichkeit geben, Datenabfragen selbst durchzuführen. Dennoch soll der Funk die Nummer eins der Kommunikationsmittel bleiben, das Smartphone soll nur unterstützen. Nicht zuletzt soll es auch einen polizeieigenen App-Store geben, der nach und nach mit „Leben“ gefüllt werden soll. Die Apps sollen aus der dienstlichen Notwendigkeit heraus oder aber auch auf Initiativanregung der Belegschaft entwickelt werden. Das Smartphone soll zunächst eingeführt werden, einige weiterführende Funktionen wie die Möglichkeit einer Dokumentenechtheitsprüfung für ca. 170 Staaten oder aber auch die Möglichkeit der FastID seien bereits in der Bearbeitung. Es soll also ein Multifunktionsgerät werden und nicht einfach nur ein Smartphone ohne Polizeibezug.

Die Entwicklung und Einführung des Smartphones erfüllt eine zentrale Forderung des Strategiepapiers der JUNGEN GRUPPE (GdP). Der Vorsitzende der Jungen Gruppe der GdP Schleswig-Holstein Jan Schmidt: „Die Einführung war längst überfällig! Als unterstützendes Führungs- und Einsatzmittel wird es die Leistungsfähigkeit steigern und den Kollegen und Kolleginnen eine große Hilfe sein.“ Dennoch, so Schmidt weiter, dürfe die Einführung des Gerätes keineswegs Stillstand bedeuten. Vielmehr müssten dieses Einsatzmittel und auch dessen Software fortlaufend weiterentwickelt und verbessert werden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
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