GdP Schleswig-Holstein besorgt über Neuverteilung von Kraftfahrzeugen
Die GdP-Regionalgruppenvorsitzenden Sven Neumann (Kiel-Plön), Michael Carstensen (Nord) und Sebastian Kratzert (Segeberg-Pinneberg) hatten bereits im Juli in Briefen an das Innenministerium auf diesen Umstand hingewiesen. Nach diesen Briefen hat der Leiter des polizeilichen Managements im LPA und Innenministerium, LPD Thomas Thiede, in der vergangenen Woche die Sitzung des geschäftsführenden Landesvorstandes der GdP besucht und die Hintergründe für die Neuverteilung erläutert.
Thiede stellte nachvollziehbar dar, dass nun ein unter Beteiligung der Behörden festgelegter einheitlicher Verteilschlüssel im gesamten Land angewandt werde.
Als Erfolg wertet die GdP, dass mit der neuen Systematik zukünftig jedes Jahr zur Haushaltsanmeldung die Bedarfe an Fahrzeugen für die Landespolizei berechnet und beantragt werden können. Der bisherige Verteilschlüssel sei 2008 festgelegt worden und habe 1306 KAN-Stellen definiert, die in einer Anlage zum Haushaltsgesetz festgelegt worden seien. In zehn Jahren habe sich die Aufgabenvielfalt der Landespolizei jedoch erheblich verändert. Viele neue Aufgaben seien hinzugekommen und müssten auch mit entsprechenden Fahrzeugen hinterlegt werden.
Nach Auffassung der GdP ist neben den Aufgabenzuwächsen im Bereich von Hundeführern (Mantrailing), bei den Einzeldiensthundertschafen, den spezialisierten Ermittlungsbereichen und den zivilen Streifenkommandos auch die Aufgabenvielfalt zu berücksichtigen. Neben Einsatzfahrzeugen für Hundertschaftseinsätze müssen auch genügend zivile Fahrzeuge für die verschiedenen Aufgaben auf den Dienststellen vorhanden sein. Das gilt für die GdP auch in den Bereichen der Kurier-, Werkstatt- oder Servicefahrten und im IT-Bereich der Behörden, ohne den der operative Dienst gar nicht laufe.
Der jetzt in einem Zwischenschritt ermittelte KAN-Stellenwert von 1429 ist nach Auffassung der GdP bei weitem nicht ausreichend. Funktionale Fahrzeuge (z.B. für den Umweltschutz) können nicht aufgabenübergreifend eingesetzt werden. Teilweise gibt es Doppelfunktionen von Fahrzeugen für Streifendienst und Hundertschaft. Reserven wurden bislang leider nicht gebildet und aufwachsendes Personal nicht bedacht. Die Landespolizei muss oft binnen Minuten polizeiliche Großlagen lösen. Hier bedarf es auch einer ausreichenden Anzahl von Reservefahrzeugen auf den Dienststellen! Hier sieht die GdP die sich aus taktischen Gründen ergebenden Bedarfe entschieden zu wenig berücksichtigt. Der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP, Sven Neumann, fordert daher:
„Die derzeitige Umsetzung des Konzeptes ist notwendig. Es ist für die GdP aber auch nur das, als was es bezeichnet wird: Ein Zwischenschritt! Die Mehrbedarfe an Kraftfahrzeugen in der Landespolizei sind schon jetzt unstrittig erkennbar. Sie müssen schnellstmöglich durch den Innenminister anerkannt und durch das Finanzministerium finanziell hinterlegt werden. Ohne ausreichende Fahrzeuge kann die Landespolizei sonst ihre Aufgaben nicht professionell und angemessen schnell erledigen!“
Thiede stellte nachvollziehbar dar, dass nun ein unter Beteiligung der Behörden festgelegter einheitlicher Verteilschlüssel im gesamten Land angewandt werde.
Als Erfolg wertet die GdP, dass mit der neuen Systematik zukünftig jedes Jahr zur Haushaltsanmeldung die Bedarfe an Fahrzeugen für die Landespolizei berechnet und beantragt werden können. Der bisherige Verteilschlüssel sei 2008 festgelegt worden und habe 1306 KAN-Stellen definiert, die in einer Anlage zum Haushaltsgesetz festgelegt worden seien. In zehn Jahren habe sich die Aufgabenvielfalt der Landespolizei jedoch erheblich verändert. Viele neue Aufgaben seien hinzugekommen und müssten auch mit entsprechenden Fahrzeugen hinterlegt werden.
Nach Auffassung der GdP ist neben den Aufgabenzuwächsen im Bereich von Hundeführern (Mantrailing), bei den Einzeldiensthundertschafen, den spezialisierten Ermittlungsbereichen und den zivilen Streifenkommandos auch die Aufgabenvielfalt zu berücksichtigen. Neben Einsatzfahrzeugen für Hundertschaftseinsätze müssen auch genügend zivile Fahrzeuge für die verschiedenen Aufgaben auf den Dienststellen vorhanden sein. Das gilt für die GdP auch in den Bereichen der Kurier-, Werkstatt- oder Servicefahrten und im IT-Bereich der Behörden, ohne den der operative Dienst gar nicht laufe.
Der jetzt in einem Zwischenschritt ermittelte KAN-Stellenwert von 1429 ist nach Auffassung der GdP bei weitem nicht ausreichend. Funktionale Fahrzeuge (z.B. für den Umweltschutz) können nicht aufgabenübergreifend eingesetzt werden. Teilweise gibt es Doppelfunktionen von Fahrzeugen für Streifendienst und Hundertschaft. Reserven wurden bislang leider nicht gebildet und aufwachsendes Personal nicht bedacht. Die Landespolizei muss oft binnen Minuten polizeiliche Großlagen lösen. Hier bedarf es auch einer ausreichenden Anzahl von Reservefahrzeugen auf den Dienststellen! Hier sieht die GdP die sich aus taktischen Gründen ergebenden Bedarfe entschieden zu wenig berücksichtigt. Der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP, Sven Neumann, fordert daher:
„Die derzeitige Umsetzung des Konzeptes ist notwendig. Es ist für die GdP aber auch nur das, als was es bezeichnet wird: Ein Zwischenschritt! Die Mehrbedarfe an Kraftfahrzeugen in der Landespolizei sind schon jetzt unstrittig erkennbar. Sie müssen schnellstmöglich durch den Innenminister anerkannt und durch das Finanzministerium finanziell hinterlegt werden. Ohne ausreichende Fahrzeuge kann die Landespolizei sonst ihre Aufgaben nicht professionell und angemessen schnell erledigen!“