Innenministerin konkretisiert die dienstliche Fürsorge
GdP Schleswig-Holstein erleichtert
Die Süddeutsche Zeitung hat in den vergangenen Tagen über Verwaltungsklageverfahren um die Anerkennung von Dienstunfällen in der Polizei Bayerns berichtet. Dort gibt es offenbar schon jetzt mehr als 30 verwaltungsgerichtliche Verfahren, darunter die einer Witwe, deren Ehemann aufgrund einer vermutlich im Polizeidienst zugezogenen Corona-Infektion verstorben ist.
Die Gewerkschaft der Polizei hofft, dass sich in Schleswig-Holstein möglichst wenige Kolleginnen und Kollegen mit dem SARS-CoV-2-Virus infizieren und falls es doch passiert, sie möglichst komplikationslos und ohne Spätfolgen gesunden.
Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Torsten Jäger dazu: „Gerade die Polizei, aber natürlich auch bestimmte andere Berufsgruppen können sich vor dem Virus nicht wegducken, sondern müssen ihm manchmal ganz nahekommen. Politik und Gesellschaft müssen sich über die schlimmstenfalls nachberufliche und versorgungsrechtliche Absicherung schnellstmöglich Gedanken machen. Im Beamtenrecht muss das Versorgungsgesetz verändert werden. Es kann doch nicht sein, dass Kolleginnen und Kollegen in einer schwierigen gesundheitlichen Situation um ihr Recht fast aussichtslos streiten müssen. Im Zweifel muss der Dienstherrn eine Dienstunfallversorgung sicherstellen!“
Deshalb ist es nach Auffassung der GdP die richtige Entscheidung von Sabine Sütterlin-Waack, dass sie in ihrem Begleitschreiben zum Leitfaden die Fürsorge für die Polizeibeschäftigten im Zusammenspiel mit der Corona-Pandemie zur Chefsache gemacht hat.
Die deutliche Positionierung der Innenministerin wird diese versorgungsrechtliche Lücke hoffentlich annähernd schließen.
Die Gewerkschaft der Polizei hofft, dass sich in Schleswig-Holstein möglichst wenige Kolleginnen und Kollegen mit dem SARS-CoV-2-Virus infizieren und falls es doch passiert, sie möglichst komplikationslos und ohne Spätfolgen gesunden.
Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Torsten Jäger dazu: „Gerade die Polizei, aber natürlich auch bestimmte andere Berufsgruppen können sich vor dem Virus nicht wegducken, sondern müssen ihm manchmal ganz nahekommen. Politik und Gesellschaft müssen sich über die schlimmstenfalls nachberufliche und versorgungsrechtliche Absicherung schnellstmöglich Gedanken machen. Im Beamtenrecht muss das Versorgungsgesetz verändert werden. Es kann doch nicht sein, dass Kolleginnen und Kollegen in einer schwierigen gesundheitlichen Situation um ihr Recht fast aussichtslos streiten müssen. Im Zweifel muss der Dienstherrn eine Dienstunfallversorgung sicherstellen!“
Deshalb ist es nach Auffassung der GdP die richtige Entscheidung von Sabine Sütterlin-Waack, dass sie in ihrem Begleitschreiben zum Leitfaden die Fürsorge für die Polizeibeschäftigten im Zusammenspiel mit der Corona-Pandemie zur Chefsache gemacht hat.
Die deutliche Positionierung der Innenministerin wird diese versorgungsrechtliche Lücke hoffentlich annähernd schließen.