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GdP Schleswig-Holstein fordert die Abgeordneten zur Änderung der Beamtenversorgung auf

Kiel.

Am 16. Juni stimmt der Schleswig-Holsteinische Landtag über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Beamtenversorgung ab. Von Anfang an hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Vorstoß der SPD-Fraktion begrüßt, eine gesetzliche Regelung im Beamtenversorgungsgesetz zu schaffen, die vorschreibt, Corona-Infektionen von Beamten unter klar definierten Voraussetzungen als Dienstunfall anzuerkennen.

Klatschen allein reicht nicht, Erlasse offenbar auch nicht!

Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr haben die GdP-Personalräte der Landespolizei auf die Anerkennungsschwierigkeiten von Infektionskrankheiten im bestehenden Beamtenversorgungsgesetz hingewiesen. Kritisiert worden war vor allem die Beweislast, die für eine noch nie dagewesene Pandemie und für die noch völlig unbekannten und unerforschten Folgen einer CoVid-19-Erkrankung derzeit bei den Betroffenen liegt.

Im Rahmen der bestehenden Fürsorgeverpflichtung war es sodann erfreulicherweise gelungen, für den Bereich der Landespolizei gemeinsam mit der Innenministerin Frau Sütterlin-Waack einen Fürsorgeleitfaden zu entwickeln. Der GdP war stets bewusst, dass dieser Leitfaden nicht den bestehenden Rechtsrahmen verändern kann, aber sehr wohl als deutliches Zeichen der Wertschätzung der Ressortchefin gegenüber den Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen wahrgenommen wurde.

Da die Problematik aber nicht nur den Bereich des Polizeivollzugs betrifft, sondern auch andere Bereiche der Landesverwaltung, hat sich die GdP in Schleswig-Holstein, aber auch bundesweit gemeinsam mit dem DGB, für eine entsprechende Änderung des Versorgungsrechts ausgesprochen. Unterstützung gab es auch von der Polizeibeauftragten des Landtages Frau El Samadoni.

Die Landesregierung hatte sodann im Februar 2021 mit einer Erlassregelung des Finanzministeriums reagiert. Auch dieser Schritt ist als ein richtiger Schritt in die richtige Richtung anzuerkennen, ersetzte aber nach Auffassung der GdP nicht eine erforderliche gesetzliche Regelung. Nach unserer Kenntnis wurde insbesondere vor diesem Hintergrund (Erlass kann eine gesetzliche Regelung nicht „aushebeln“) bisher im Bereich der Landespolizei kein einziger der beantragten Dienstunfälle i.V.m. CoVid 19 (Stand 14.06.2021) abschließend bearbeitet.

Nun hätte das Parlament die einmalige Chance und die große Möglichkeit, diesen Erlass in § 34 SHBeamtVG auch gesetzlich zu verankern, um endlich den Weg frei zu machen für die vielen im vergangenen Jahr an CoVid 19-erkrankten Beamtinnen und Beamten seines Landes. Leider hat der Innen- und Rechtsausschuss mit den Stimmen der Jamaika-Koalition den Gesetzentwurf bereits zur Ablehnung empfohlen. Die GdP appelliert daher an alle Abgeordneten, hier noch einmal in sich zu gehen. Denn, so der stellvertretende Landesvorsitzende Andreas Kropius: „Klatschen allein und schlichte Symbolpolitik in Form eines Erlasses helfen den Kolleginnen und Kollegen nicht weiter! Aus unserer Sicht dokumentiert nur eine durch das Parlament getragene Gesetzesanpassung die Wertschätzung und Fürsorge für diejenigen, die sich in Pandemiezeiten nicht wegducken können und wollen!“
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