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Verschärfung des Waffenrechts nach rassistischen Mordanschlägen in Hessen

GdP Schleswig-Holstein zum Vorschlag der Grünen

Die GdP in Schleswig-Holstein stützt im Grundsatz die Ideen von Bündnis 90/Die Grünen, eine Verschärfung des Waffenrechts zu initiieren, um die Menschen besser zu schützen. Der offenbar rassistisch motivierte Mordanschlag eines 55-jährigen legalen Waffenbesitzers auf einen 26-jährigen Mann aus Eritrea in Wächtersbach/Hessen ist dabei ein trauriges, anlassgebendes Beispiel.

Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger: „Auch wenn wir wissen, dass eine erhebliche Bedrohung durch illegalen Waffenbesitz ausgeht, stellen sogenannte legale Waffen im Privatbesitz ein erhebliches Gefahrenpotential dar. Die gesetzlichen Regeln sollten daher möglichst strenger gestaltet werden, letztendlich mit dem Ziel, die Anzahl der Waffen zu reduzieren“

Nach Erkenntnissen der GdP gibt es in Schleswig-Holstein ungefähr 38.000 legale Waffenbesitzer, die ca. 190.000 Schusswaffen besitzen. Die Zahl der kleinen Waffenscheine steigt stetig.

Die GdP stützt politische Forderungen, die dazu führen, eine sichere Verwahrung zu gewährleisten. Wir erwarten eine hohe verdachtsunabhängige Kontrolldichte der Waffenbehörden. Die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen müssen intensiv und verlässlich durchgeführt werden.
Torsten Jäger: „Ziel ist nicht, die Sportschützen oder Jagdausübungsberechtigten zu kriminalisieren. Jede Waffe, auf die schnell auch in emotionalen Situationen zugegriffen werden kann, ist aber sehr gefährlich. Daher hoffen wir auf Verständnis für diese Anregungen.“

Die GdP weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht nur Schusswaffen, sondern auch Messer mit oft tödlicher Wirkung eingesetzt werden.
Auch hier fordern wir aufgrund offenbar zunehmender Messerangriffe gegen Menschen in allen möglichen Alltagssituationen wirksame gesetzliche Anpassungen. Die erleichterte Einrichtung von Waffenverbotszonen in besonders gefährlichen Bereichen ist daher begrüßenswert. Diese Waffenverbotszonen erlauben dann polizeiliche Kontrollen, die ansonsten rechtlich nur schwer möglich wären. Die GdP unterstützt damit eine dementsprechende Initiative der Innenministerkonferenz.

Messer können äußerst gefährliche Waffen sein, die versteckt mitzuführen sind, sehr schnell bei geringsten Anlässen eingesetzt werden können und die unvermittelt lebensbedrohliche Verletzungen herbeiführen können. Selbst für unsere gut ausgebildeten und geschulten Kolleginnen und Kollegen sind Messerangriffe nur schwer abzuwehren und hochgefährlich. Polizei, Ordnungsbehörden und Justiz müssen dabei eng zusammenwirken, dann können spürbare Strafen eine abschreckende Wirkung erzielen.
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