Bodycam in der Thüringer Polizei
GdP Thüringen: Wann ist es soweit?
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt den erneuten Vorstoß der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag und ihre Forderung, die Bodycam in der Thüringer Polizei flächendeckend einzuführen.
Der Einsatz der Bodycam wirkt deeskalierend und Deeskalation des Geschehens ist stets oberstes Ziel unserer handelnden Kolleg*innen. Wenn das bloße Tragen einer Bodycam oder das Androhen des Einsatzes dieser bereits zur Deeskalation einer Einsatzsituation beiträgt und somit eine Anwendung unmittelbaren Zwangs entbehrlich ist, dann bedeutet das eben keinen Einsatz körperlicher Gewalt oder von Pfefferspray. Und was viel wichtiger ist, alle Beteiligten bleiben unverletzt! Nicht zu verachten ist natürlich auch, dass mit Beginn eventueller Aufzeichnungen ein objektives Beweismittel für die Bewertung des möglicherweise strafrechtlich relevanten Geschehens vorliegt. Mit dem sogenannten Pre-Recording und einer Erweiterung für Tonaufzeichnung würde der Beweiswert noch gestärkt.
Die Kolleginnen und Kollegen der sechs Dienststellen, die im Rahmen des zweiten Trageversuchs eingebunden waren, begrüßen das neue Einsatzmittel. Im Innenausschuss äußerte der Staatssekretär Götze, dass „bei 11.000 Einsätzen keine einzige Beschwerde eines Bürgers über den Einsatz der Kameras bekannt geworden sei“. Und woran scheitert denn nun die Einführung? Die GdP Thüringen fordert die Regierungsfraktionen auf, sich für den Einsatz von Bodycams in der Thüringer Polizei einzusetzen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bald ist Weihnachten, machen Sie unseren Kolleginnen und Kollegen ein Geschenk, welches es ihnen in ihrem leider immer wieder gefährlichen Beruf ermöglicht, gesund zu bleiben und Weihnachten mit ihren Familien feiern zu können.
Der Einsatz der Bodycam wirkt deeskalierend und Deeskalation des Geschehens ist stets oberstes Ziel unserer handelnden Kolleg*innen. Wenn das bloße Tragen einer Bodycam oder das Androhen des Einsatzes dieser bereits zur Deeskalation einer Einsatzsituation beiträgt und somit eine Anwendung unmittelbaren Zwangs entbehrlich ist, dann bedeutet das eben keinen Einsatz körperlicher Gewalt oder von Pfefferspray. Und was viel wichtiger ist, alle Beteiligten bleiben unverletzt! Nicht zu verachten ist natürlich auch, dass mit Beginn eventueller Aufzeichnungen ein objektives Beweismittel für die Bewertung des möglicherweise strafrechtlich relevanten Geschehens vorliegt. Mit dem sogenannten Pre-Recording und einer Erweiterung für Tonaufzeichnung würde der Beweiswert noch gestärkt.
Die Kolleginnen und Kollegen der sechs Dienststellen, die im Rahmen des zweiten Trageversuchs eingebunden waren, begrüßen das neue Einsatzmittel. Im Innenausschuss äußerte der Staatssekretär Götze, dass „bei 11.000 Einsätzen keine einzige Beschwerde eines Bürgers über den Einsatz der Kameras bekannt geworden sei“. Und woran scheitert denn nun die Einführung? Die GdP Thüringen fordert die Regierungsfraktionen auf, sich für den Einsatz von Bodycams in der Thüringer Polizei einzusetzen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bald ist Weihnachten, machen Sie unseren Kolleginnen und Kollegen ein Geschenk, welches es ihnen in ihrem leider immer wieder gefährlichen Beruf ermöglicht, gesund zu bleiben und Weihnachten mit ihren Familien feiern zu können.