GdP Thüringen: Wertschätzung für den öffentlichen Dienst?
Thüringer Beamte müssen für den Dienstherrn eine Viertelstunde Pause einarbeiten
Mit einer zusätzlichen zwingenden Pause von 15 Minuten nach mehr als 9 Stunden Dienstzeit wird die Flexibilität der Arbeitszeit eher erschwert, als erhöht. Die GdP befürchtet, dass von dieser Regelung nur der Dienstherr profitiert. Denn kein Mensch macht eine Pause, um dann nach 15 oder 30 Minuten weiter zu arbeiten, damit ein Vorgang beendet werden kann. Das elektronische Arbeitszeitprogramm zieht die Pause aber automatisch ab, ob die Pause nun gemacht wurde oder nicht. So werden „Überstunden“ auch vermieden! Die Einwendungen der GdP zu den spezifischen Besonderheiten der Verwaltungsbeamten innerhalb der Thüringer Polizei und Justiz fanden leider keinerlei Gehör im TMIK.
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt, dass in einigen Punkten so etwas wie Verbesserungen erreicht wurden. Das betrifft die Höhe der übertragbaren Stunden in das Folgejahr genauso wie die Erhöhung des möglichen Stundenabbaus. Leider bleibt Thüringen hier weiterhin hinter den Festlegungen zurück, die für Beamte des Bundes gelten. Eine Anpassung zwischen Thüringer- und Bundesbeamten kommt wohl nicht in Betracht und scheint nicht mal für ein SPD-geführtes Ministerium notwendig.
Die Gewerkschaft der Polizei hat absolut kein Verständnis dafür, dass an der Entscheidung, Wegezeiten nicht auf die Arbeitszeit anzurechnen, festgehalten wird! Das TMIK legt dazu dar: „Unabhängig davon sind Beamte, denen keine Rufbereitschaft angewiesen wird, auch nicht verpflichtet, sich in der Freizeit jederzeit bereitzuhalten und zum Dienst zu erscheinen.“ Es ist nun an den Beamten, sich an diese Aussage zu halten.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert das TMIK auf, die 15-Minuten-Regelung nicht auf die Arbeitszeitverordnung des Polizeivollzugsdienstes zu übertragen und diese Verordnung der Verwaltungsbeamten nochmals zu überdenken. Sicherheit im Freistaat Thüringen ist so nicht umsetzbar. Straftäter warten nicht, bis Polizisten ihre Zwangspause beendet haben!
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt, dass in einigen Punkten so etwas wie Verbesserungen erreicht wurden. Das betrifft die Höhe der übertragbaren Stunden in das Folgejahr genauso wie die Erhöhung des möglichen Stundenabbaus. Leider bleibt Thüringen hier weiterhin hinter den Festlegungen zurück, die für Beamte des Bundes gelten. Eine Anpassung zwischen Thüringer- und Bundesbeamten kommt wohl nicht in Betracht und scheint nicht mal für ein SPD-geführtes Ministerium notwendig.
Die Gewerkschaft der Polizei hat absolut kein Verständnis dafür, dass an der Entscheidung, Wegezeiten nicht auf die Arbeitszeit anzurechnen, festgehalten wird! Das TMIK legt dazu dar: „Unabhängig davon sind Beamte, denen keine Rufbereitschaft angewiesen wird, auch nicht verpflichtet, sich in der Freizeit jederzeit bereitzuhalten und zum Dienst zu erscheinen.“ Es ist nun an den Beamten, sich an diese Aussage zu halten.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert das TMIK auf, die 15-Minuten-Regelung nicht auf die Arbeitszeitverordnung des Polizeivollzugsdienstes zu übertragen und diese Verordnung der Verwaltungsbeamten nochmals zu überdenken. Sicherheit im Freistaat Thüringen ist so nicht umsetzbar. Straftäter warten nicht, bis Polizisten ihre Zwangspause beendet haben!