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Energiepreispauschale auch für Versorgungsempfänger

GdP Thüringen fordert die 300-Euro-Einmalzahlung für Pensionäre in Thüringen

Erfurt.

Die GdP Thüringen begrüßt das Entlastungspaket des Bundes und fordert in Thüringen die Zahlung der Energiepreispauschale auch für die Ruheständler ein.

Die Bundesregierung hat das dritte Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von circa 65 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet auch die Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentner sowie Studierende. Die Versorgungsempfänger des Bundes wurden berücksichtigt – nicht jedoch die Pensionäre der Länder/Kommunen.

Die GdP begrüßt die Entscheidungen des Koalitionsausschusses des Bundes. Dieser hat im neuen Maßnahmenpaket zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen unter anderem auch die Energiepreispauschale in Höhe einer 300 Euro steuerpflichtigen Einmalzahlung beschlossen.

Thüringens GdP-Landesvorsitzende Mandy Koch äußerte dazu: „Die Pensionäre des Landes sind die einzige Gruppe, welche faktisch von der angedachten Unterstützung ausgenommen wird. Das wäre ein fatales Signal an alle Ruheständler, an die aktiven Beamten und den Berufsnachwuchs!“

Die GdP Thüringen fordert in Thüringen die Zahlung der Energiepreispauschale auch für die Ruheständler ein. Zusammen mit den vorangegangenen Entlastungspaketen investiert der Bundesregierung insgesamt 95 Milliarden Euro zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft von der Belastung durch steigende Energiepreise. Da kann es nicht sein, dass die Gruppe der Versorgungsempfänger auf Länderebene als einzelne Gruppe von der Zahlung der Energiepauschale willkürlich ausgenommen wird. Auch für sie muss der Bund entsprechende Leistungen zur Verfügung stellen!

Die Versorgungsempfänger sind gleichermaßen von den horrenden aktuellen Teuerungsraten betroffen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass sie als Betroffene nun auf der Entscheidung der Landesregierung Thüringen angewiesen sein sollen. Der Freistaat Thüringen wird aufgefordert, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen und umgehend die Auszahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro bis zum Jahresende an ihre Ruheständler zuzusichern. Es wäre ansonsten unerträglich, wenn diese erneut befürchten müssten, bei einer Sonderzahlung leer auszugehen. Bereits bei der Coronazahlung blieben Ruheständler außen vor, da sie zum vorgegebenen Stichtag keinen Dienst mehr geleistet haben.

Die GdP Thüringen wird hierzu einen Brief an den Ministerpräsidenten von Thüringen schreiben und ihn auffordern, diese Ungerechtigkeit auszugleichen.
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