GdP zum Verkehrsgerichtstag
GdP-Vize Mertens wirbt nachdrücklich für Helmpflicht für Radfahrer
Angesichts der voranschreitenden Zahl von E-Bikes und Pedelecs und damit verbundener größerer Geschwindigkeiten sei ein Kopfschutz noch viel wichtiger für einen präventiven Gesundheitsschutz.
„Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass durch Nutzung geeigneter Fahrradhelme das Ausmaß von Kopfverletzungen erheblich gemildert werden kann. Die GdP hat sich bereits 2018 auf ihrem Bundeskongress für die Einführung einer bußgeldbewehrten Helmtragepflicht ausgesprochen.“
Der GdP-Verkehrsexperte fügte hinzu: „Es ist wenig nachvollziehbar, warum Mofafahrer einen Helm tragen müssen, bei Fahrradfahrern immer noch Freiwilligkeit angesagt ist, obwohl sich zwei Drittel dieser Verkehrsteilnehmer selbst für eine Helmpflicht aussprechen.“