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Verkehrsgerichtstag mit zu kurzen Schritten in Sachen Verkehrssicherheit

GdP-Vize Plickert: Atemalkoholwert als zulässiges Beweismittel gegen Verkehrssünder auf lange Bank geschoben

Goslar/Berlin.

Als einen zu kurzen Schritt in Sachen mehr Verkehrssicherheit bezeichnete der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Arnold Plickert die Empfehlung der Experten des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstages, die Messung des Atemalkoholwertes als nicht ausreichend beweissicher zu befinden. „Die Messung des Atemalkoholwertes könnte das beweissichere Feststellen des Alkoholkonsums im Bereich der Verkehrsstraftaten wesentlich vereinfachen. Darauf wird die Polizei nun wiederum warten müssen“, sagte Plickert am Freitag in Düsseldorf. Immerhin hätten die Experten die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende Forschungsvorhaben zu vergeben. Zu begrüßen sei jedoch, dass der seit Jahren in der GdP-Kritik stehende Richtervorbehalt bei Blutentnahmen laut Verkehrsgerichtstag offenbar immer mehr auf der Kippe stehe. Der Polizei, so die Experten, solle künftig diese Entscheidung zugestanden werden.

Als erfreulich wertete der auf Bundesebene für Verkehrspolitik zuständige GdP-Vize, dass der Goslarer Gerichtstag sich im Rahmen des neuen EU-Datenschutzrechts für klare gesetzliche Regelungen beim Verwenden sogenannter Dashcams ausgesprochen hat. Dabei sollen dann die Aufzeichnungen und Auswertung der im Fahrzeug befestigten Videokameras vor Gericht zulässig sein, wenn sie zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsverstöße oder der Klärung einer Unfallursache dienten.

Die Verkehrsunfallaufnahme wird nach Auffassung der GdP immer schwieriger, da immer weniger sichtbare Spuren auf der Fahrbahn vorhanden sind, die den Unfallablauf zumindest teilweise erkennen lassen. Plickert: „Da viele Fahrzeuge rollende Datenspeicher sind, wäre eine gesetzliche Regelung wichtig, um über das Auslesen der Daten den Unfallverursacher schneller feststellen zu können.“

Foto: © Volker Zintgraf - pixelio.de
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