Gewerkschaft der Polizei zu Plänen für bessere Durchsetzung von Abschiebungen
GdP-Vize Radek: Ausreisepflicht darf nicht vor Strafe schützen
Nicht Kriminalität Vorschub leisten
Zwar unterstütze die GdP grundsätzlich die Pläne der Bundesregierung, warne jedoch vor vorschnellen Regelungen, die rechtlichen Überprüfungen letztlich nicht standhalten könnten, so Radek am Dienstag in Berlin.
Skeptisch zeigte sich der Gewerkschafter bei der Überlegung des Gesetzgebers, Schutzsuchende mit Leistungskürzungen unter das Existenzminimum zu belegen. Das sei mit dem Sozialstaatsprinzip nicht in Übereinstimmung zu bringen. Außerdem würden solche Kürzungen Kriminalität erheblichen Vorschub leisten, betonte der GdP-Vize.
Als positiv bezeichnete Radek dagegen, dass vorhandene Hemmnisse in der Zusammenarbeit, bei den Verfahrensabläufen und im Informationsfluss im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Ausreisepflicht abgebaut werden sollen. Er forderte zugleich, Schutzberechtigte mit und ohne Flüchtlingsstatus bei sogenannten Rechtskollisionen und deren ausländerrechtlichen Folgen gleich zu behandeln.
Das Erweitern der Rückführungszuständigkeit der Bundespolizei sowie deren dann neue Verantwortung für ein zehntägiges Ausreisegewahrsam auf Flughäfen und an Grenzübergängen werden dem Gewerkschafter zufolge, der auch dem GdP-Bezirk Bundespolizei vorsteht, als verfassungsrechtlich unzulässig abgelehnt.
Skeptisch zeigte sich der Gewerkschafter bei der Überlegung des Gesetzgebers, Schutzsuchende mit Leistungskürzungen unter das Existenzminimum zu belegen. Das sei mit dem Sozialstaatsprinzip nicht in Übereinstimmung zu bringen. Außerdem würden solche Kürzungen Kriminalität erheblichen Vorschub leisten, betonte der GdP-Vize.
Als positiv bezeichnete Radek dagegen, dass vorhandene Hemmnisse in der Zusammenarbeit, bei den Verfahrensabläufen und im Informationsfluss im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Ausreisepflicht abgebaut werden sollen. Er forderte zugleich, Schutzberechtigte mit und ohne Flüchtlingsstatus bei sogenannten Rechtskollisionen und deren ausländerrechtlichen Folgen gleich zu behandeln.
Das Erweitern der Rückführungszuständigkeit der Bundespolizei sowie deren dann neue Verantwortung für ein zehntägiges Ausreisegewahrsam auf Flughäfen und an Grenzübergängen werden dem Gewerkschafter zufolge, der auch dem GdP-Bezirk Bundespolizei vorsteht, als verfassungsrechtlich unzulässig abgelehnt.