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GdP zu rechtsextremer Chatgruppe in Polizei Nordrhein-Westfalens

GdP-Vize Radek: Es reicht!

Stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender Jörg Radek. Foto: Bensmail
Stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender Jörg Radek. Foto: Bensmail
Berlin.

Nach Bekanntwerden eines rechtsextremen Netzwerkes in der Polizei Nordrhein-Westfalens mahnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) akuten Handlungsbedarf an. „Es reicht“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek am Donnerstag in Berlin.

„Die bisherigen vorhandenen Maßnahmen in der Polizei gegen rassistisches Denken und Handeln einiger Polizeibeschäftigten müssen intensiviert und verbessert werden. Die Position der GdP ist dabei seit jeher klar und eindeutig: Diese Personen sind keine Kolleginnen und Kollegen und haben in der Polizei nichts verloren. Sie verunglimpfen die gute Arbeit der Polizei und sorgen dafür, dass sich das hohe Vertrauen der Bevölkerung in ihre Polizei verschlechtert.“, so Radek. Der Gewerkschafter sprach sich für eine nachhaltige, gesamtgesellschaftliche Erforschung der Rassismusproblematik aus.

Als Trägerin des Gewaltmonopols gelte für die Polizei der Anspruch, nicht ein Spiegelbild der Gesellschaft zu sein, sondern unzweifelhaft einzutreten für unsere Grundwerte, für ein friedliches Zusammenleben und sich zu positionieren gegen Rassismus. Darum sei es notwendig, den Verfassungspatriotismus der Beamtinnen und Beamten zu stärken. „Wir müssen zügig Fort- und Ausbildungsprogramme auflegen beziehungsweise verbessern, die unsere Kolleginnen und Kollegen resilient machen – gegen Populismus und gegen rechtsextreme Gedanken“, sagte Radek. Die niedersächsische Polizei sei beispielsweise derzeit dabei, ein entsprechendes Programm in die Polizei zu implementieren. „Eine großartige Initiative“, lobte Radek. „Vergleichbare Angebote muss es bundesweit geben.“

Der GdP-Vize stellte klar: Polizistinnen und Polizisten müssen von jeder Dienststelle gestärkt werden, unangenehme Wahrheiten anzusprechen. Wer antidemokratisches Gedankengut in der Kollegenschaft wahrnehme, hat die Pflicht, diese Hinweise weiterzugeben. „Und im Sinne der Selbstreinigung halte ich genau das für richtig und wichtig.“
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