GdP zu neuem Flüchtlingsdokument
Radek: Asylbewerber müssen jederzeit identifizierbar sein
Die Polizei, so unterstrich der GdP-Vize, brauche jedoch die Gewissheit, dass der Ankunftsnachweis eine möglichst hohe Fälschungssicherheit besitze. Zudem gehe die GdP davon aus, dass der Zugriff auf die Daten der Flüchtlinge rechtsstaatlich geregelt werde.
Radek: „Das neue Papier für Asylbewerber ist kein reiner Verwaltungsakt, sondern bietet den Menschen die Möglichkeit, am Prozess ihrer Integration in Deutschland aktiv mitzuwirken.“ Es könne nicht länger hingenommen werden, dass Asylbewerber aus welchen Gründen auch immer auf der Bahnhofstoilette in Passau ihre wahre Identität herunterspülten.
Radek: „Das neue Papier für Asylbewerber ist kein reiner Verwaltungsakt, sondern bietet den Menschen die Möglichkeit, am Prozess ihrer Integration in Deutschland aktiv mitzuwirken.“ Es könne nicht länger hingenommen werden, dass Asylbewerber aus welchen Gründen auch immer auf der Bahnhofstoilette in Passau ihre wahre Identität herunterspülten.
Am Mittwoch hatten Bundesinnenminister Thomas de Maiziere und der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Frank Jürgen Weise, in einer Pressekonferenz in Berlin den bereits bei der Innenministerkonferenz Anfang Dezember angekündigten Flüchtlings- oder auch Ankunftsausweis vorgestellt. Die Pressekonferenz war vom TV-Nachrichtensender N24 aus dem Bundesinnenministerium übertragen worden.
Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek hatte als N24-Gast die Pressekonferenz im Studio mitverfolgt und im Anschluss die Erläuterungen des Bundesinnenministers sowie des BAMF-Chefs aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kommentiert.
Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek hatte als N24-Gast die Pressekonferenz im Studio mitverfolgt und im Anschluss die Erläuterungen des Bundesinnenministers sowie des BAMF-Chefs aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kommentiert.