GdP zu Novelle der Straßenverkehrsordnung
GdP-Vize Schilff: Endlich besserer Schutz für Radfahrende und Fußgehende in Innenstädten
Keine Discount-Bußgelder mehr
Schilff betonte weiter: „Wer auf Geh- und Radwegen oder in zweiter Reihe parkt, gefährdet schwächere Verkehrsteilnehmer. Deshalb ist es richtig, dass hier die Bußgelder deutlich erhöht werden.“ Die GdP habe sich bereits in der Vergangenheit kritisch zur im internationalen Vergleich geringen Höhe der sogenannten Discount-Bußgelder hierzulande geäußert. Da von der jetzigen Erhöhung der Bußgelder und weiterer Sanktionen auch eine erhebliche generalpräventive Wirkung zu erwarten ist, ist die StVO-Verschärfung dem GdP-Vize zufolge zu begrüßen.
Der Gewerkschafter verwies jedoch gleichzeitig darauf, dass die Verschärfung der straßenverkehrsrechtlichen Sanktionen auch zu möglicher Mehrarbeit für seine Kolleginnen und Kollegen führen könne. „Wenn künftig schon bei geringeren Verstößen der Verlust des Führerscheins droht, ist zu erwarten, dass die Zahl der Einsprüche und Klagen gegen Bußgeldbescheide und Anordnungen von Fahrverboten – und damit in letzter Konsequenz auch die Zahl der Gerichtsverfahren in Sachen Verkehrsverstößen – steigen wird“, gab Schilff zu bedenken.
Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die Polizeibeschäftigten der Verkehrsüberwachung, die zumeist ohnehin schon sehr stark belastet seien, künftig noch mehr Zeit „am Schreibtisch“ oder in langwierigen Gerichtsverhandlungen mit der Bearbeitung von in der Praxis häufig sehr eindeutigen Delikten verbringen werden. Aus Sicht der Polizei und im Interesse der Verkehrssicherheit wäre wünschenswert, wenn die Kolleginnen und Kollegen sich auf der Straße um die Einhaltung von Verkehrsregeln kümmern könnten, anstatt sich unendlich lange mit objektiv feststellbaren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung befassen zu müssen.
Der Gewerkschafter verwies jedoch gleichzeitig darauf, dass die Verschärfung der straßenverkehrsrechtlichen Sanktionen auch zu möglicher Mehrarbeit für seine Kolleginnen und Kollegen führen könne. „Wenn künftig schon bei geringeren Verstößen der Verlust des Führerscheins droht, ist zu erwarten, dass die Zahl der Einsprüche und Klagen gegen Bußgeldbescheide und Anordnungen von Fahrverboten – und damit in letzter Konsequenz auch die Zahl der Gerichtsverfahren in Sachen Verkehrsverstößen – steigen wird“, gab Schilff zu bedenken.
Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die Polizeibeschäftigten der Verkehrsüberwachung, die zumeist ohnehin schon sehr stark belastet seien, künftig noch mehr Zeit „am Schreibtisch“ oder in langwierigen Gerichtsverhandlungen mit der Bearbeitung von in der Praxis häufig sehr eindeutigen Delikten verbringen werden. Aus Sicht der Polizei und im Interesse der Verkehrssicherheit wäre wünschenswert, wenn die Kolleginnen und Kollegen sich auf der Straße um die Einhaltung von Verkehrsregeln kümmern könnten, anstatt sich unendlich lange mit objektiv feststellbaren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung befassen zu müssen.