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Gewerkschaft der Polizei auf dem 24. Deutschen Präventionstag

GdP-Vize Schilff: Versammlungsrecht fundamental für eine demokratische Gesellschaft

Stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender Dietmar Schilff bei seinem Vortrag zum 'Spannungsfeld zwischen dem Demonstrationsrecht von Bürgern und dem gesetzlichen Auftrag der Polizei, für die Sicherheit der Öffentlichkeit zu sorgen' auf dem 24. Deutschen Präventionstag in Berlin. Foto: Storch
Stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender Dietmar Schilff bei seinem Vortrag zum 'Spannungsfeld zwischen dem Demonstrationsrecht von Bürgern und dem gesetzlichen Auftrag der Polizei, für die Sicherheit der Öffentlichkeit zu sorgen' auf dem 24. Deutschen Präventionstag in Berlin. Foto: Storch
Berlin.

Das Versammlungsrecht ist nach den Worten des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Dietmar Schilff fundamental für eine demokratische Gesellschaft. Fast 70 Jahre nach Erlass des Grundgesetzes der Bundesrepublik sei dies eines der wichtigsten Grundrechte, damit die Politisch Verantwortlichen die Meinung der Bürgerschaft ungeschminkt übermittelt bekommen, sagte Schilff am Dienstag in einem Redebeitrag auf dem 24. Deutschen Präventionstag in Berlin zum Spannungsfeld zwischen dem Demonstrationsrecht von Bürgern und dem gesetzlichen Auftrag der Polizei, für die Sicherheit der Öffentlichkeit zu sorgen.

Der GdP-Vize, der auch Landesvorsitzender Niedersachsens ist, betonte, in einem zunehmend radikaleren politischen Klima in unserem Land seien gewalttätige Ausbrüche öfter an der Tagesordnung. Er verwies darauf, dass es bei den legitimen und verfassungsrechtlich besonders geschützten Demonstrationen von Bürgerinnen und Bürgern auch immer wieder zu Konfrontationen mit der Polizei komme. Mittlerweile würden jedes Jahr tausende Demonstrationen und Kundgebungen angemeldet, allein in Berlin mehr als 5.000.

Die GdP, so Schilff, stehe für Deeskalation und die Sicherung der demokratischen Rechte aller Bürgerinnen und Bürger: „Die Polizei muss bei Demonstrationen die Ausübung des Versammlungsrechts ermöglichen, egal, um welche Gruppierung es sich handelt. Wir als Gewerkschaft wenden uns jedoch ausdrücklich gegen Protestgruppierungen und -formen, die die Versammlungsfreiheit einseitig interpretieren und ihre offensichtlichen Regelverstöße moralpolitisch überhöhen.“
„Da das Demonstrationsrecht in einer Demokratie ein hohes Gut ist, dürfen an die Frage der Friedlichkeit keine überzogenen Erwartungen gestellt werden“, erklärte Schilff. Das Bundesverfassungsgericht bewerte eine Versammlung erst dann als unfriedlich, „wenn Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie etwa Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen stattfinden und nicht schon, wenn es zu Behinderungen Dritter kommt“.

Erst kürzlich seien wieder tausende Polizistinnen und Polizisten bundesweit unterwegs gewesen, um für Sicherheit zu sorgen. Gerade der 1. Mai sei auch ein bedeutender Feiertag des Versammlungsrechts. Angesichts vieler Veranstaltungen und Kundgebungen bewiesen Demokraten Land auf, Land ab die Stärke unserer Verfassung, weil sie frei und friedlich für ihre Rechte demonstrieren könnten, aber auch gleichzeitig dieses für unseren Staat elementare Grundrecht allen anderen uneingeschränkt zugestehen.
Gut besuchter GdP-Stand. Foto: Michelsohn
Gut besuchter GdP-Stand. Foto: Michelsohn
„Auf der anderen Seite sage ich unmissverständlich, ein Missbrauch des Versammlungsrechts durch gewalttätige Aktionen, angezettelt von Einzelnen oder Gruppen, wird von polizeilichen Einsatzkräften nicht geduldet“; betonte der stellvertretende Bundesvorsitzende und ergänzte: „Blinde Zerstörungswut sowie brutale Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten haben nichts mit demokratischer Protestkultur zu tun. Stein- und Flaschenwürfe und brennende Autos sind in der politischen Auseinandersetzung keine Argumente, sondern bleiben Straftaten, die konsequent verfolgt und geahndet werden müssen.“

Die GdP ist auf dem zweitägigen Präventionstag, der am Dienstagnachmittag zu Ende geht, mit einem Informationsstand vertreten.
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