Darüber hinaus sei die Aufarbeitung entsprechender Vorwürfe nicht Sache der Polizei, sondern falle in den Aufgabenbereich der Justiz: „Themen, die sich im Bereich der justiziellen Aufarbeitung abspielen, da muss die Justiz – die Staatsanwaltschaft, die Gerichte – natürlich einschreiten. Das ist notwendig, und das macht sie auch.“

Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zufolge ist im vergangenen Jahr die Zahl gemeldeter Fälle von Diskriminierung erneut gestiegen. Demzufolge hatte jede dritte Anfrage mit rassistischer Diskriminierung zu tun.