GdP fordert intensivere Beachtung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Polizei
Inklusion darf nicht zu Worthülse verkommen
Die GdP-Kommission für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Polizei fordert auch mit Blick auf die Bundestagswahl im September unter anderen eine Stärkung der Rolle der Schwerbehindertenvertretungen in den Dienststellen der Polizei in Bund und in den Ländern. Die Ausübung des Amtes dürfe zu keiner Benachteiligung im beruflichen Alltag führen.
Der Sprecher der GdP-Kommission, Rainer Ritter, bewertet die Arbeit des Gremiums als äußerst wichtig. Inklusion dürfe nicht zu einer Worthülse verkommen, wie das Gremium nach einer Sitzung mitteilte. Wertschätzung und Chancengleichheit müsse zur Normalität werden. Die Belange dieser Menschen müssten ernster genommen und im täglichen Verwaltungshandeln stärker berücksichtigt werden. Zudem gehe es um eine behördenübergreifende, verbindliche Suche nach anderen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, wenn die ursprüngliche Tätigkeit behindertenbedingt nicht mehr ausgeübt werden könne. Zudem wird gefordert, barrierefreier Zugänge in allen Liegenschaften und Gebäuden der Polizei zu schaffen.
Mit der Verabschiedung des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Dezember 2016 sind die Rechte für schwerbehinderte Menschen und der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt worden. Auch die GdP hatte sich für Verbesserungen stark gemacht, unter anderem durch Schreiben an alle Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen im Vorfeld der Diskussionen zu diesem Gesetzesvorhaben. Alle Fraktionen antworteten und sagten zu, sich für die Umsetzung der GdP-Forderungen einzusetzen.
Der Sprecher der GdP-Kommission, Rainer Ritter, bewertet die Arbeit des Gremiums als äußerst wichtig. Inklusion dürfe nicht zu einer Worthülse verkommen, wie das Gremium nach einer Sitzung mitteilte. Wertschätzung und Chancengleichheit müsse zur Normalität werden. Die Belange dieser Menschen müssten ernster genommen und im täglichen Verwaltungshandeln stärker berücksichtigt werden. Zudem gehe es um eine behördenübergreifende, verbindliche Suche nach anderen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, wenn die ursprüngliche Tätigkeit behindertenbedingt nicht mehr ausgeübt werden könne. Zudem wird gefordert, barrierefreier Zugänge in allen Liegenschaften und Gebäuden der Polizei zu schaffen.
Mit der Verabschiedung des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Dezember 2016 sind die Rechte für schwerbehinderte Menschen und der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt worden. Auch die GdP hatte sich für Verbesserungen stark gemacht, unter anderem durch Schreiben an alle Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen im Vorfeld der Diskussionen zu diesem Gesetzesvorhaben. Alle Fraktionen antworteten und sagten zu, sich für die Umsetzung der GdP-Forderungen einzusetzen.