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Entlastung der Polizei

GdP Schleswig-Holstein positioniert sich nach Regierungserklärung zur Flüchtlingssituation

Kiel.

Die Belastungen der Landespolizei Schleswig-Holstein sind immens hoch. Nahezu eine halbe Millionen Mehrarbeitsstunden, die Einhaltung des Arbeitszeitrechtes ist im Moment nicht möglich, Polizisten über der Belastungsgrenze, einige können verständlicherweise nicht mehr. Die jetzt vom Ministerpräsidenten Torsten Albig angekündigten Maßnahmen sind richtig. 145 Mehreinstellungen von Nachwuchskräften in 2016 (insgesamt 400) und Mittelzuweisungen, um schnell Stellen und Menschen in der akuten Lage zu finden und zu finanzieren. Wir fordern eine schnelle und unbürokratische Einstellung von Tarifpersonal, um den Polizeivollzug von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, denn Ausbildung von Polizeivollzug dauert 3 Jahre, und die Zeit haben wir nicht! Zudem bedarf es enormer Kraftanstrengungen der Ausbildungsdienststellen in Eutin und Altenholz, deren personeller und sächlicher Unterstützung, um die Ausbildung tatsächlich in dem Umfang durchführen zu können.

Die GdP vermisst in der Regierungserklärung die endgültige Verabschiedung vom Stellenabbau bei der Landespolizei Schleswig-Holstein. Die jetzige Situation macht eindrucksvoll deutlich, was zuvor in der Landesregierung niemand hören wollte. Die Landespolizei leidet unter einem strukturellen Personalfehl. Überbelastung und hoher Krankenstand im inneren Bereich sowie Rückzug aus der Fläche und wichtigen Aufgabenbereichen sind die von der GdP immer wieder genannten Folgen. Die im Haushalt des Landes zu verabschiedenden Stellenpläne müssen diesen Umstand auch tatsächlich und nachhaltig ausweisen!

Die Polizei beweist mit mehr als 500 Kolleginnen und Kollegen, die sich rund um die Uhr um das Thema Flüchtlinge kümmern, welche Stellung ihr in einer demokratischen, humanitären Gesellschaft wichtig ist. Die Polizei nimmt dabei auch Verwaltungsaufgaben wahr, bestellt Container, Betten, requiriert Unterkünfte, verhandelt mit Kommunen. Die Kolleginnen und Kollegen beweisen eindrucksvoll, dass Organisation und Strukturgebung in ad hoc–Situationen zum Repertoire dieses Berufes gehören.

Die GdP ist der festen Überzeugung, dass diese Tätigkeiten nach Schaffung einer Grundordnung und dem Einspielen von Verwaltungsabläufen, spätestens 2016 sukzessive an die eigentlich zuständigen Behörden zurückgegeben werden müssen. Bis diese angekündigten Maßnahmen Wirkung entfalten wird es auch schmerzhaften und echten Aufgabenverzicht geben müssen Bürgerinnen und Bürger werden es zu spüren bekommen.
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