Bundestag entschied über Inlandsnachrichtendienst
GdP sieht Verfassungsschutz nach verabschiedeter Reform gestärkt
So seien nunmehr mit der Stärkung der Zentralstellenfunktion des Bundesamtes sowie einem besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden die notwendigen Konsequenzen gezogen worden. „Die Innere Sicherheit lebt von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Sicherheitsbehörden. Ein Staat, der seine Bürger wirksam schützen will, kann auf eine gute polizeiliche und nachrichtendienstliche Arbeit nicht verzichten“, betonte Radek.
Der GdP-Vize begrüßte die im Gesetz festgelegte bessere Kontrolle sogenannter V-Leute. Hingegen seien Absichten, solche nachrichtendienstlichen Quellen auszutrocknen, angesichts der besorgniserregenden Bedrohung durch terroristische Anschläge sowie zunehmender Gewalttaten links- und rechtsextremistischer Gruppierungen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein falscher, wenn nicht sogar fataler Schritt.
Allein ein neuer Gesetzestext verleihe den Sicherheitsbehörden hierzulande jedoch nicht sofort mehr Schlagkraft. Wirksamer Staats- und Verfassungsschutz benötige sowohl ausreichendes wie fortlaufend qualifiziertes Personal“, sagte Radek.
Der GdP-Vize begrüßte die im Gesetz festgelegte bessere Kontrolle sogenannter V-Leute. Hingegen seien Absichten, solche nachrichtendienstlichen Quellen auszutrocknen, angesichts der besorgniserregenden Bedrohung durch terroristische Anschläge sowie zunehmender Gewalttaten links- und rechtsextremistischer Gruppierungen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein falscher, wenn nicht sogar fataler Schritt.
Allein ein neuer Gesetzestext verleihe den Sicherheitsbehörden hierzulande jedoch nicht sofort mehr Schlagkraft. Wirksamer Staats- und Verfassungsschutz benötige sowohl ausreichendes wie fortlaufend qualifiziertes Personal“, sagte Radek.
Foto: © Ray59 - pixelio.de