GdP sieht in angekündigter Strafverschärfung zum Schutz der Polizei „einen großen Erfolg“
Kolleginnen und Kollegen fühlen sich als Freiwild
Mit dem angekündigten Gesetzentwurf werde die Forderung der GdP nach einer Verschärfung des Strafrechts erfüllt. Malchow: "Wenn künftig Angriffe auf Polizeibeschäftigte mit mindestens sechs Monaten Freiheitsentzug bestraft werden, versprechen wir uns von einem solchen Gesetz ein starkes Signal und eine präventive Wirkung. Wir begrüßen auch, dass dieser Schutz für Polizeibeamtinnen und -beamte grundsätzlich in Beziehung auf den Dienst gilt."
Mittlerweile, so der GdP-Chef, würden Einsatzkräfte nicht nur bei Demonstrationen mit gewalttätigem Verlauf, sondern auch in alltäglichen Einsätzen angegriffen und sogar dann, wenn sie gar keine Diensthandlung vornehmen.
"Gerade bei diesen unvermittelten Übergriffen fühlen sich meine Kolleginnen und Kollegen als Freiwild, das man aus Frust, aus Hass auf den Staat und die Gesellschaft jagen und verletzten kann. Wir hoffen, dass mit der geplanten Strafrechtsänderung dem Autoritätsverlust der Polizei entgegengewirkt wird, der sicher auch durch zu milde oder gar ausbleibende rechtliche Konsequenzen auf Respektlosigkeiten, Beleidigungen und Gewalttaten gegen Polizisten entstanden ist", betonte Malchow.
Mittlerweile, so der GdP-Chef, würden Einsatzkräfte nicht nur bei Demonstrationen mit gewalttätigem Verlauf, sondern auch in alltäglichen Einsätzen angegriffen und sogar dann, wenn sie gar keine Diensthandlung vornehmen.
"Gerade bei diesen unvermittelten Übergriffen fühlen sich meine Kolleginnen und Kollegen als Freiwild, das man aus Frust, aus Hass auf den Staat und die Gesellschaft jagen und verletzten kann. Wir hoffen, dass mit der geplanten Strafrechtsänderung dem Autoritätsverlust der Polizei entgegengewirkt wird, der sicher auch durch zu milde oder gar ausbleibende rechtliche Konsequenzen auf Respektlosigkeiten, Beleidigungen und Gewalttaten gegen Polizisten entstanden ist", betonte Malchow.