„Die Festnahmen in Hessen und Berlin sowie die umfangreichen Untersuchungen verdächtiger Wohnungen und Einrichtungen zeigen, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland einen hohen Fahndungsdruck auf die terroristische Szene ausüben müssen und ausüben können. Das wird mit einem immensen Kraft- und Personalaufwand geleistet und wäre ohne das hohe persönliche Engagement jedes Einzelnen meiner Kolleginnen und Kollegen nicht denkbar", betonte Malchow.

Auch die enge Kooperation mit ausländischen Dienststellen funktioniere und sei auch in Zukunft wichtig für eine erfolgreiche Bekämpfung des islamistischen Terrors. Dabei gehe es vor allem um einen zeitnahen Daten- und Informationsaustausch zu mutmaßlichen Terrorverdächtigen.

Die sichere Verwahrung und Rückführung krimineller Ausländer dürfe zudem nicht länger an bürokratischen Hürden scheitern und die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern der meisten Terrorverdächtigen keine Einbahnstraße sein, sagte der GdP-Chef.Aus der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 1. Februar 2017 zum Kabinettsbeschluss zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes: Mit dem Gesetz werde zudem eine Befugnisnorm für die sogenannte elektronische Fußfessel für Gefährder geschaffen, "an der sich künftig auch die Landespolizeigesetze orientieren können", betonte Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Der Minister erklärte weiter: "Im Eiltempo haben wir jetzt die Grundlage dafür geschaffen, damit das BKA für Gefährder Aufenthaltsverbote erlassen und mit Hilfe von elektronischen Fussfesseln deren Einhaltung kontrollieren kann. Eine wichtige Maßnahme, um die Überwachung von gefährlichen Personen zu erleichtern. Ich hoffe, dass sich die Bundesländer, die regelmäßig für den Umgang mit Gefährdern verantwortlich sind, nun hieran orientieren und rasch ihrerseits vergleichbare Befugnisse schaffen."