Innenministerkonferenz (IMK) will Gewalt gegen Frauen transparenter machen
Radek: Engagement der GdP-Frauen zeigt Wirkung
Zum Positionspapier "Häusliche Gewalt"
Die GdP-Bundesfrauengruppe hatte im Winter vergangenen Jahres ein Positionspapier „Häusliche Gewalt“ vorgelegt. Drei Jahre nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention fehlen der GdP-Bundesfrauengruppe zufolge weiterhin flächendeckende Beratungsstellen. Zur Umsetzung bedürfe es einer eigenständigen bundesgesetzlichen Regelung zur Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen, die derzeit nicht gegeben sei.Ziel sei es, dem Phänomen Häusliche Gewalt in all seinen Facetten gesellschaftlich und politisch entgegenzutreten. Eine der Forderungen sei eine einheitliche polizeiliche Definition von „Häuslicher Gewalt“ in allen Bundesländern, um ein deckungsgleiches Bild für diesen Deliktsbereich zu erhalten. Dazu verpflichtete sich Deutschland 2018 mit der Ratifizierung der ILO-Konvention. An der Umsetzung fehle es allerdings bis zum heutigen Tag, so die GdP-Frauen.
Noch immer bestünden in den einzelnen Bundesländern verschiedenste Definitionen zur Erfassung des Phänomens Häusliche Gewalt. „Diese unterscheiden sich dadurch, ob nur der stark begrenzte Bereich Partnergewalt gesehen wird oder auch Gewalt zwischen Eltern/Kind, Kind/Eltern und unter sonstigen Angehörigen. Ein aussagekräftiger Vergleich der Zahlen zwischen den Ländern ist somit nicht möglich. Die erhobenen Daten sind jedoch entscheidend für die länderspezifische Präventionsarbeit“, so AG-Leiterin Christiane Kern.
Überdies unterstützt die Gewerkschaft der Polizei die Absicht der IMK, auf Krisen wie die Coronapandemie künftig professioneller reagieren zu können. Es sei höchste Zeit, solchen Lagen mit durchdachten Maßnahmen und optimierten Prozessen entgegenzutreten, so Radek. Zudem sei es notwendig, die entsprechenden Haushaltsmittel für die personelle und materielle Ausstattung der beteiligten Behörden sicherzustellen.