GdP zu Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zum automatisierten Fahren
Plickert: Risiken des automatisierten Fahrens nicht auf Fahrzeugführer abwälzen
Opferschutz darf unter fehlenden Regelungen nicht leiden
Diese hätten im Übrigen Änderungen weiterer Rechtsverordnungen zur Folge, sagte er. Noch bestehende Risiken würden dadurch in hohem Maß auf den Fahrzeugführer abgewälzt.
Deutschland ist nach Einschätzung des GdP-Vize eines der verkehrssichersten Länder der Welt. Doch mit jährlich über 3.200 Verkehrstoten und fast 400.000 Verletzten dürfe sich niemand abfinden. Plickert: „Neun von zehn Unfällen entstehen durch menschliches Fehlverhalten. Die GdP begrüßt es deshalb, die positiven Potenziale des vernetzten und automatisierten Fahrens verstärkt auszuschöpfen. Viele Unfälle hätten mit dieser Technik womöglich vermieden werden können.“
Plickert zeigte sich skeptisch, ob elektronische Systeme den Kraftfahrer in absehbarer Zeit vollständig ersetzen sollten. Eine Prognose, wie weit eine teil- oder vollautomatisierte Verkehrswelt tatsächlich sicherer als die Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers wäre, sei momentan nicht möglich. Zudem könnte die Technik zu noch nicht erkannten neuen Sicherheitsproblemen führen, mahnte der GdP-Verkehrsexperte.
„Durch den vermehrten Einsatz elektronischer Systeme und deren Vernetzung wird es zunehmend schwieriger festzustellen, wer einen Unfall verursacht hat: ein Mensch oder die Maschine. Gleiches gilt für die Frage, wer verantwortlich ist und haftet“, gab Plickert zu Bedenken. Ein entsprechender Rechtsrahmen für Automatisierungsfunktionen an Kraftfahrzeugen sei daher längst überfällig. Keinesfalls dürfe dabei jedoch der Opferschutz unter fehlenden Regelungen leiden.
Deutschland ist nach Einschätzung des GdP-Vize eines der verkehrssichersten Länder der Welt. Doch mit jährlich über 3.200 Verkehrstoten und fast 400.000 Verletzten dürfe sich niemand abfinden. Plickert: „Neun von zehn Unfällen entstehen durch menschliches Fehlverhalten. Die GdP begrüßt es deshalb, die positiven Potenziale des vernetzten und automatisierten Fahrens verstärkt auszuschöpfen. Viele Unfälle hätten mit dieser Technik womöglich vermieden werden können.“
Plickert zeigte sich skeptisch, ob elektronische Systeme den Kraftfahrer in absehbarer Zeit vollständig ersetzen sollten. Eine Prognose, wie weit eine teil- oder vollautomatisierte Verkehrswelt tatsächlich sicherer als die Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers wäre, sei momentan nicht möglich. Zudem könnte die Technik zu noch nicht erkannten neuen Sicherheitsproblemen führen, mahnte der GdP-Verkehrsexperte.
„Durch den vermehrten Einsatz elektronischer Systeme und deren Vernetzung wird es zunehmend schwieriger festzustellen, wer einen Unfall verursacht hat: ein Mensch oder die Maschine. Gleiches gilt für die Frage, wer verantwortlich ist und haftet“, gab Plickert zu Bedenken. Ein entsprechender Rechtsrahmen für Automatisierungsfunktionen an Kraftfahrzeugen sei daher längst überfällig. Keinesfalls dürfe dabei jedoch der Opferschutz unter fehlenden Regelungen leiden.
In den USA längst Usus
Der GdP-Vize forderte den Gesetzgeber auf, dem langjährigen Vorschlag des Deutschen Verkehrsgerichtstages zu folgen, angesichts oft unzulänglicher Zeugenaussagen und dem notwendigen verbesserten Ausschöpfen des Sachbeweises einen Unfalldatenschreiber oder einen sogenannten Event-Data-Recorder in Kraftfahrzeugen verpflichtend vorzuschreiben.
In den USA ist das Plickert zufolge bereits seit vielen Jahren Usus. Dort erhielten nur solche Kraftfahrzeuge eine Zulassung, bei denen die Hersteller eine Auslesbarkeit der Kraftfahrzeugdaten ermöglichten. Für deutsche Autofahrer bedeutete dies im Falle eines Unfalls eine spürbar verbesserte Ausgangslage, rechtliche Ansprüche besser durchzusetzen zu können.
In den USA ist das Plickert zufolge bereits seit vielen Jahren Usus. Dort erhielten nur solche Kraftfahrzeuge eine Zulassung, bei denen die Hersteller eine Auslesbarkeit der Kraftfahrzeugdaten ermöglichten. Für deutsche Autofahrer bedeutete dies im Falle eines Unfalls eine spürbar verbesserte Ausgangslage, rechtliche Ansprüche besser durchzusetzen zu können.
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