Dazu gehört Malchow zufolge eine koordinierende Funktion des Bundeskriminalamtes bei der Überwachung sogenannter Terror-Gefährder sowie die Nutzung von Mautdaten bei der Aufklärung schwerster Straftaten. Angesichts der Bedrohungslage nicht nur durch den extremistischen Terrorismus, sondern auch durch Cyberkriminelle und das organisierten Verbrechen sei es notwendig, praxistaugliche polizeiliche Ermittlungsmöglichkeiten zu schaffen, ohne ideologische Barrieren beim Datenschutz aufzubauen.

„Sicherheit und bürgerliche Freiheitsrechte müssen in Einklang gebracht werden. Parteipolitische Grabenkämpfe wie um die sogenannte Vorratsdatenspeicherung darf es angesichts einer verunsicherten Bevölkerung künftig nicht mehr geben“, sagte Malchow.