GdP Bayern: Oberster Rechnungshof kritisiert hohe Anzahl freigestellter Personalräte bei Bayerischer Polizei
Die Zahl der Personalräte hat sich durch die Polizeireform von 601 auf 158 reduziert. Die Zahl der gesetzlichen Freistellungen ist um fast die Hälfte gesunken.
Die Personalräte in den Polizeipräsidien haben dadurch einen erheblich höheren Betreuungsaufwand zu leisten.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des BayPVG bezüglich der Freistellungen entsprechen nicht der tatsächlichen Arbeitsbelastung unserer Personalräte.
Die Personalräte in den Polizeipräsidien haben dadurch einen erheblich höheren Betreuungsaufwand zu leisten.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des BayPVG bezüglich der Freistellungen entsprechen nicht der tatsächlichen Arbeitsbelastung unserer Personalräte.