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Tarifverhandlungen zur Arbeitszeit der Polizeibeschäftigten im Objektschutz und im Gefangenenbewachungsdienst

GdP Berlin: Arbeitszeit im Objektschutz und bei Überwachung Gefangener verhandelt

Berlin.

Am Freitag, dem 11.11.2011 fanden in der Senatsverwaltung für Inneres die vermutlich letzen Tarifverhandlungen für den oben angeführten Kollegenkreis statt. Neu war, dass diesmal alle beteiligten Gewerkschaften - GdP und DPolG - gemeinsam mit den Arbeitgebern verhandelten sollten. Nachdem die Vertreter der GdP gut vorbereitet und mit festem Willen für eine Einigung am Tisch saßen, erschöpfte sich die Rolle der DPolG-Vertreter im Wesentlichen darauf, ihre Verweigerungshaltung zum Ausdruck zu bringen.

Natürlich kann man, vor dem Hintergrund eines von der GdP dominierten Personalrates bei der Dir ZA, der die geltende Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit abgeschlossen hat, hoch pokern. Und das unter dem Motto:

Es läuft doch! 38,5 Wochenstunden und ein 12-Stunden-Vierteldienst für die Kolleginnen und Kollegen gibt es faktisch - wozu einen Tarifvertrag?

Die GdP-Vertreter betonten ihre grundsätzliche Haltung, einen Tarifvertrag im Sinne der Beschäftigten und auf der Grundlage einer Mitgliederbefragung zu akzeptieren.

Bedingungen dafür sind:
  • Die Festschreibung des 12-Stunden-Vierteldienstes,
  • eine tarifvertraglich gesicherte Regelung, damit die erarbeiteten Zeitguthaben nicht verfallen oder verjähren können,
  • weiterhin 15 Minuten Übergabe- und Übernahmezeiten,
  • die Freischichten innerhalb eines Jahres sollen nach Entstehung ausglichen werden,
  • im Bereich Gef sollte es eine 60-Minuten-Pause geben.
Dafür folgen wir der Auffassung der Senatsinnenverwaltung, dass die Arbeitszeit stets aus der im TV-L (§ 6 Abs. 1 Buchst. B / aa) genannten Arbeitszeit für ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leistende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zurzeit 38,5 Std.) plus 2 Stunden gelten soll.

Damit hätte die GdP die meisten Wünsche der Beschäftigten durchgesetzt.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Dr. Körting klar und für alle Beteiligten unmissverständlich erklärt hat, dass es einen Tarifvertrag nur als Gesamteinigung geben wird und geben kann.
Auch er kennt die von der DPolG vergleichend genannten Bereiche mit 12-Stundendiensten. Diese sind aber seiner Meinung nach nicht vergleichbar, da dort keine 12-Stunden-Vierteldienste wie bei ZOS und Gef geleistet werden.
Die Aufrechterhaltung einer Verweigerungshaltung ist „der Ritt auf der Rasierklinge“.

Was kann passieren:
  • Die Dienstvereinbarung des Personalrates kann nicht dauerhaft gehalten werden.
  • Die Dienstvereinbarung kann einseitig gekündigt werden.
  • Der 12-Stunden-Vierteldienst wird nicht fortgeführt.
  • Es kommt dann ein Mischmodell mit Wochentagen je 8 Stunden und Wochenendtagen mit 12 Stundendiensten, d. h. eine Verdoppelung der Dienstantritte.
  • Einkommensverluste von mehr als 5 % könnten durch Erhöhung der Bereitschaftszeiten entstehen.
  • Mehr Dienstantritte pro Woche werden die Regel.
  • Durch angepasste Dienstpläne fallen die sog. Freischichten weg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn ihr dies nicht wollt, bringt die Vertreter der DPolG Berlin im Beamtenbund dazu, ihre absolute Verweigerungshaltung noch im Laufe dieser Woche aufzugeben!

Trefft damit die Entscheidung, wer eure Interessen wirklich vertritt!

Mit der Gewerkschaft der Polizei gibt es keine Sonderopfer! Verhandeln - und dabei Positionen durchzusetzen - heißt auch, kompromissbereit zu sein!
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