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Richtig verstanden?

GdP HH: Anerkennung von schweren Dienstunfallfolgen bei der Hamburger Polizei

Hamburg.

Als Kollege Manfred Sendecky in der Personalversammlung am 11.11.2011 in einer sehr leidenschaftlichen und unmissverständlichen Rede den skandalösen Umgang mit Dienstunfallopfern erläuterte, wurde seine Rede von ständigem Applaus unterbrochen. Nach Ende seiner Rede, gab es „Standing Ovations“, wie es in einer Personalversammlung noch nicht vorgekommen ist. Über 1.200 Kolleginnen und Kollegen hatten den unglaublichen Skandal begriffen. Der Innensenator und der Staatsrat hatten ebenfalls begriffen, welcher unglaubliche Skandal sich hier abspielt.

Zitat, Innensenator Neumann: „Die Schilderungen haben mich sehr betroffen gemacht, mehr noch ich bin wütend! Polizistinnen u. Polizisten sind die Verpflichtung eingegangen, ihre Gesundheit, vielleicht sogar ihr Leben einzusetzen. Was Kolleginnen u. Kollegen dann nach einer Verletzung oder Schädigung so erleiden müssen, ist ein zweiter Schlag in das Gesicht eines jeden Polizisten. Ich werde alles daran setzen hier nicht nur in den angesprochenen Einzelfällen etwas zu tun, sondern dieses Problem grundsätzlich zu regeln, denn so etwas darf es nicht geben.“

Das geschieht jetzt in der Tat. Der Innensenator und der Staatsrat arbeiten aktuell mit Hochdruck an der Lösung dieses unerträglichen Problems.
Am 24.11.2011 bringt Polizeipräsident Jantosch die Interne Information Nr. 11 heraus. Umfangreich wird hier erklärt, die Polizei habe alles richtig gemacht. Nur die Gutachten des PÄD hätten bindenden Charakter, angeblich würde dies durch die herrschende Rechtsprechung bestätigt. Über ein erhöhtes Ruhegehalt entscheide das Personalamt, nicht die Polizei. Es sei angeblich ein weiter Weg vom Dienstunfall bis zur Versetzung in den Ruhestand.
Genau dieser Einstellung des Polizeipräsidenten Jantosch und des ihm in seinem Sinne zuarbeitenden Leiters der Fachabteilung ist es zu verdanken, dass es zu diesen skandalösen Vorgängen kommen konnte.

Damit auch der Polizeipräsident seine PÄD-Gutachter endlich in einem anderen Licht sieht, hier ein Kurzzitat aus dem Urteil des OvG Bremen, v. 07.03.2005: „Die Entscheidung über Dienstfähigkeit hat der Dienstherr vielmehr in eigener Verantwortung auf der Grundlage aller ihm zugänglichen Fakten zu treffen und er kann dabei auch ggf. nach Einholung weiterer fachärztlicher Gutachten, von der Wertung des Amtsarztes abweichen.“ Soviel zum Thema herrschende Rechtsprechung.

Eine junge Kollegin, als Leistungsträgerin bekannt, muss Mitte 2008 einen grauenhaften Dienstunfall ertragen, als unmittelbare Folge erkrankt diese Kollegin schwer. Zum 01.10.2011, wird diese Kollegin ohne versorgungsrechtliche Anerkennung eines qualifizierten DU mit Mindestversorgung, 1.300,-€ brutto, in Ruhestand versetzt. Nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung verbleiben der Kollegin 970,-€ netto monatlich.

Herr Senator, auch dem Letzen muss klar geworden sei, dass Sie von den Verantwortlichen auch bei diesen skandalösen Vorgängen keine Unterstützung zu erwarten haben. Das ist der wirkliche Skandal für die Hamburger Polizei!
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