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Uetersener Pfeffersprayeinsatz vor dem Landgericht Iztehoe

GdP S-H: Erleichterung über Freispruch nach Pfefferspray-Einsatz

Itzehoe/Kiel.

Der Freispruch des 44-jährigen Polizeibeamten zum Pfeffersprayeinsatz hat bei der Polizei landesweit für Erleichterung gesorgt. Der Beamte war im Juni 2011 vor dem Amtsgericht Elmshorn wegen eines Pfeffersprayeinsatzes, der als Körperverletzung im Amt gewertet wurde, zu 6.300 € Geldstrafe verurteilt worden. Die Entscheidung der Amtsrichterin führte in der Polizei zu erheblichen Diskussionen.

Die Berufungsinstanz, das Landgericht Itzehoe, kam zu einer anderen Entscheidung: Es sprach den Polizeihauptmeister frei. Die Gewerkschaft der Polizei ist über diese Entscheidung mehr als erleichtert. GdP-Landesvorsitzender Oliver Malchow: "Damit haben die schleswig-holsteinischen Beamtinnen und Beamten in ihrer täglichen Arbeit endlich wieder Rechtssicherheit. Das Vertrauen in die Justiz bleibt somit erhalten."

GdP-Vertragsanwältin Uta Scheel: "Die Strategie der Verteidigung setzte darauf, das polizeiliche Vorgehen in Kontext zum schleswig-holsteinischen Polizeirecht zu setzen."

Nun bleibt nur noch zu hoffen, dass der Streifenkollege des freigesprochenen Beamten, der sich einem Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage ausgesetzt sieht, ebenfalls mit einer Verfahrenseinstellung rechnen darf.
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