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24. Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP):

GdP: Versammlungsgesetz vereinheitlichen

Berlin.

Gegen ein föderales Regelungsdurcheinander beim Versammlungsrecht sprachen sich einmütig die 254 Delegierten des 24. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin aus und appellierten an die Gesetzgeber, das Versammlungsgesetz wieder zu vereinheitlichen. Vor allem bei den in den letzten Jahren zunehmenden länderübergreifenden Einsätzen zum Schutz von genehmigten links- oder rechtsextremistischen Demonstrationen, Kundgebungen und Aufzügen würden die Einsatzkräfte nicht nur durch variierende Polizeigesetze, sondern auch durch ein zunehmend uneinheitliches Versammlungsrecht zusätzlich belastet.

Bernhard Witthaut: „Im Zuge der Föderalismusreform ging die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder über. Das Versammlungsgesetz des Bundes gilt nur solange in einem Bundesland weiter, bis das jeweilige Bundesland von seiner eigenen Kompetenz Gebrauch macht. Bayern ist diesen Schritt bereits gegangen. Die GdP befürchtet, dass sich bald, wie schon bei den Polizeigesetzen passiert, ein bundesweiter Paragraphen-Wirrwarr ergeben wird, den die Einsatzkräfte vor Ort kaum noch überblicken werden können und sie in der Lagebewältigung unnötig behindert.“

Der 24. Ordentliche Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin dauert noch bis zum 24. November 2010 an.
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