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GdP zu Fahrverboten für Steuersünder und Neonazis:

Freiberg zweifelt an Wirksamkeit

Berlin.

Fahrverbote als alleinige Hauptstrafen für Steuersünder oder gewaltbereite Volksverhetzer sind weder eine angemessene Bestrafung, noch taugen sie zur Abschreckung“, zeigt sich der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, skeptisch über die der Bundesjustizministerin zur Prüfung vorliegende entsprechende Bundesratsinitiative Hamburgs. Zudem ließe sich ein solches Fahrverbot kaum polizeilich überwachen. Das Entdeckungsrisiko sei aufgrund massiv ausgedünnter Verkehrspolizeien bei weitem nicht hoch genug.

Freiberg: „Steuersündern muss an den Geldbeutel gegriffen werden und nicht an den Führerschein. Diese Täter schleusen Geld am Fiskus vorbei, erstens, weil sie davon offenbar genug haben und zweitens, weil sie es der Gemeinschaft nicht zur Verfügung stellen wollen. Die amüsieren sich vielleicht noch über diese Strafe und rufen das nächste Taxi. Wir brauchen hier schmerzhafte Geldstrafen und eine ernstzunehmende Androhung hoher Haftstrafen.“

Auch Neonazis oder gewaltbereite Demonstranten, so Freiberg weiter, könne man nicht mit einem Fahrverbot von ihrem menschenverachtenden Treiben abhalten: „Dazu sind solche Täter meist zu vernetzt. Und wenn der eine nicht fahren darf, dann fährt man eben in einer Fahrgemeinschaft.“ Auch hier sei eine Gefängnisstrafe die richtige Antwort, sagte Freiberg in Berlin.

Freiberg: „Diese Gesetzesinitiative zeugt von einer gewissen Hilflosigkeit. Zahlreiche Urteile der letzten Jahre – vor allem bei Steuerhinterziehungen und ähnlichen Straftaten – sind aufgrund ihrer Milde auf Unverständnis gestoßen.“
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