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Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt befürwortet den Einsatz von Bodycams bei Einsätzen der Polizei

Magdeburg.
Immer wieder werden Polizistinnen und Polizisten von gewalttätig geneigten Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit zum Teil massiv angegriffen. „Diesen Übergriffen muss endlich ein geeignetes und probates Mittel entgegengesetzt werden und dafür eignen sich die Bodycams. Sie entfalten einen präventiven Charakter, stellen einen sehr milden Eingriff dar und sollen deeskalierend wirken.“

Umso unverständlicher findet die GdP Sachsen-Anhalt die strikte Ablehnung der Bodycams von der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die GdP Sachsen-Anhalt stellt klar: Bodycams dienen vornehmlich dem Schutz vor Gewalt gegen Einsatzkräfte, nicht jedoch vordergründig der Beweiserhebung. Einzig die sogenannte „Pre-Recording“ Zeit sollte noch auf maximal 30 Sekunden reduziert werden, um den Eingriff möglichst gering zu halten. So soll sie bei dennoch erfolgten Übergriffen den Gesamtsachverhalt darstellen und nicht nur den Augenblick. Generelle verfassungsrechtliche Bedenken sieht die GdP Sachsen-Anhalt hingegen bei der Nutzung der Bodycams nicht.
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