Frauen in der GdP zu 15 Jahren Gewaltschutzgesetz
Gündner-Ede: Schutz von Frauen vor Gewalt noch immer lückenhaft
Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben
„Mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, hat Deutschland ein deutliches Zeichen gesetzt, um Gewalt gegen Frauen sowohl wirksam zu bekämpfen wie sie davor zu schützen“, betonte Christiane Kern, Leiterin der Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“ und Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesfrauenvorstandes. Es sei ein wichtiger Schritt gewesen, den Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht zu verankern. Kern: „Dafür haben wir lange gekämpft! Die Gleichstellung von Frau und Mann schließt auch ein Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben ein.“
Lange Zeit war den Gewerkschafterinnen zufolge Gewalt im familiären Bereich tabu. Anfang der 1990er-Jahre setzte sich international die Erkenntnis durch, dass Gewaltakte an Frauen zu bestrafende Menschenrechtsverletzungen sind und die Staaten für das Beenden der Gewalt und den Schutz der Opfer verantwortlich sind. 1993 erließ die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Vier Jahre später beschloss die Europäische Union eine Kampagne zur vollständigen Ächtung von Gewalt gegen Frauen. Die Durchsetzung von Gesetzen gegen häusliche Gewalt wurde seitdem zum Standard der Politik in den westlichen Ländern. Am 1. Januar 2002 trat das Gewaltschutzgesetz in Deutschland und damit die Strafverfolgung von Amts wegen in Kraft.
Ebenfalls habe die Polizei eine ausdrückliche Eingriffsbefugnis für eine Wegweisung des Gewalttäters aus der Wohnung direkt nach einer Gewalttat. Die klare Rechtsgrundlage sorge dafür, dass Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote ausgesprochen werden können, so die Bundesfrauengruppe, und verdeutlichte, dass die in diesem Bereich tätigen Beamtinnen und Beamten eine Herkulesaufgabe zu meistern hätten. „Die Gefährdungsbewertung, der Verantwortungsdruck und das sehr hohe Aggressionspotenzial sind für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen mit hohen psychischen Belastungen verbunden“, sagte Kern.
Lange Zeit war den Gewerkschafterinnen zufolge Gewalt im familiären Bereich tabu. Anfang der 1990er-Jahre setzte sich international die Erkenntnis durch, dass Gewaltakte an Frauen zu bestrafende Menschenrechtsverletzungen sind und die Staaten für das Beenden der Gewalt und den Schutz der Opfer verantwortlich sind. 1993 erließ die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Vier Jahre später beschloss die Europäische Union eine Kampagne zur vollständigen Ächtung von Gewalt gegen Frauen. Die Durchsetzung von Gesetzen gegen häusliche Gewalt wurde seitdem zum Standard der Politik in den westlichen Ländern. Am 1. Januar 2002 trat das Gewaltschutzgesetz in Deutschland und damit die Strafverfolgung von Amts wegen in Kraft.
Ebenfalls habe die Polizei eine ausdrückliche Eingriffsbefugnis für eine Wegweisung des Gewalttäters aus der Wohnung direkt nach einer Gewalttat. Die klare Rechtsgrundlage sorge dafür, dass Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote ausgesprochen werden können, so die Bundesfrauengruppe, und verdeutlichte, dass die in diesem Bereich tätigen Beamtinnen und Beamten eine Herkulesaufgabe zu meistern hätten. „Die Gefährdungsbewertung, der Verantwortungsdruck und das sehr hohe Aggressionspotenzial sind für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen mit hohen psychischen Belastungen verbunden“, sagte Kern.