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GdP zur Übernahme der Tarifeinigung für Beamte und Versorgungsempfänger in Schleswig-Holstein

Hohe Erwartungen werden nicht erfüllt

Kiel.

Die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Ergebnisse der Tarifeinigung vom 02. März war sehr schnell von Finanzministerin Monika Heinold für die Beamtinnen und Beamten angekündigt worden. Der Teufel steckt allerdings wie so oft im Detail. Ein Gesamtvolumen von 3,2% (linear 3,01 %), 3,2% (linear 3,12 %) und 1,4% (linear 1,29 %) oder mindestens 240 EUR (100 EUR, 90 EUR, 50 EUR) war für die Tarifbeschäftigten der Länder bis zum Jahre 2021 verhandelt worden. Aufgrund des Abstandsgebotes zwischen den verschiedenen Besoldungsstufen soll nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes eine Übertragung der Mindestbeträge auf die Beamtinnen und Beamten nicht möglich sein.

Nun wird es zunächst rückwirkend zum 1. Januar 2019 eine Erhöhung um 3,01% geben. Die Lücke zu 3,2% soll mit einer Einmalzahlung von 100 EUR im Oktober 2019 ausgeglichen werden. Von den 100 EUR profitieren allerdings nur die aktiven Beamten. Die Versorgungsempfänger werden diese Einmalzahlung leider nicht erhalten.

Der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP Sven Neumann nahm gestern an den Verhandlungen im Kieler Finanzministerium teil. Neumann erklärt zu den getroffenen Vereinbarungen: „Wir haben alles versucht, leider mussten wir die bittere Pille schlucken und hinnehmen, dass unsere Versorgungsempfänger nicht von dieser Einmalzahlung profitieren werden. Die Alternative wäre gewesen, in langwierige Verhandlungen einzutreten. Hier wäre der Ausgang offen gewesen, und alle - Beamte wie Versorgungsempfänger - hätten nicht mit einer schnellen Übernahme rechnen können. Nun hat die Landesregierung zugesichert, die Besoldungs- und Pensionserhöhung im August 2019 rückwirkend zum 1. Januar 2019 zu bezahlen. Dies ist zumindest ein Teilerfolg.“

Die GdP hatte von Anfang an vehement weitere strukturelle Verbesserungen eingefordert. Unter anderem stehen die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes, die Streichung des Eigenanteils für die Heilfürsorge und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeivollzugszulage auf der Agenda. Hier zeigte sich die Landesregierung nicht kompromissbereit. Über die strukturellen Verbesserungen soll erst in einem zweiten Schritt in der zweiten Jahreshälfte verhandelt werden.

Im Hinblick auf weitere Strukturverbesserungen zeigte sich Neumann kämpferisch: „2007 wurden das Weihnachtsgeld gestrichen. Seit dem haben sich die Steuereinnahmen des Landes erheblich verbessert. Viel zu lange lässt sich das Land bereits bitten, die damals durchgeführten Kürzungen wieder zurück zu nehmen. Wenn die Landesregierung auf möglicherweise sinkende Steuereinnahmen verweist, ist dies nur die halbe Wahrheit. Hier scheitert die Strukturverbesserung nicht am Können, sondern am Wollen. Selbst bei sinkenden Steuereinnahmen ist die finanzielle Situation grundlegend anders als noch 2007. Somit ist Ministerpräsident Günther gefordert, die Fehler seines CDU-Vorgängers Peter Harry Carstensen endlich zu revidieren! Die 0,4 %, die aus den vorgeplanten Erhöhungen für strukturelle Verbesserungen bereitstehen, dürfen von der Landesregierung nicht als Ersatz für bisher angekündigte Strukturmaßnahmen herhalten. Bisher handelt es sich nur um die Umsetzung eines erkämpften Tarifergebnisses. Hier muss die Landesregierung zusätzliche Steuergelder einsetzen, unabhängig von einer Steuerschätzung.“

Übrigens sind derzeit die zu zahlenden Minuszinsen am Geldmarkt mit 0,4 % hinterlegt, genau der Prozentsatz, der nicht ausgekehrt werden soll - ein Schelm, der Böses dabei denkt!
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